Wohnquartier an der Buschdorfer Straße
Die katholische Kirchengemeinde beabsichtigt das auf einer ca. 4.000 m² großen Teilfläche des Grundstücks Buschdorfer Str. 60 in Buschdorf liegende Gemeindezentrum niederlegen zu lassen. Geplant ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit ca. 60 barrierefreien, altersgerechten und öffentlich geförderten Kleinwohnungen, ergänzt durch Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen. Das neue Gemeindezentrum und hochwertig gestaltete Freiräume und Grünflächen sollen den interkulturellen und altersübergreifenden Austausch zwischen Bewohner*innen und Nachbarn ermöglichen. Im Verfahren sollen entsprechend der „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes“ vorbildliche Lösungsansätze für eine klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet und das Leitbild der mehrfachen Innenentwicklung verfolgt werden. Durch die Förderung alternativer Mobilitätsformen und weiterer flankierender Mobilitätsmaßnahmen soll unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen entsprochen werden.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Zielbeschluss des Rats und Beteiligung der Fachämter
Geplante Schritte
Durchführung eines Hochbauwettbewerbs und anschließende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Buschdorfer Straße 60, 53117 Buschdorf Bonn
Politischer Beschluss
DS Nr. 221307
Voraussichtliche Kosten
Voraussichtliche Gesamtkosten: Zurzeit nicht bezifferbar.
Kosten Bürgerbeteiligung: Zurzeit nicht bezifferbar.
Zuständigkeit
gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kontakt
Carmen Pflug, Stadtplanungsamt (61-22), Telefon: 0228 - 77 29 63, E-Mail: carmen.pflug@bonn.de