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Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn (UKB) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg Bebauungsplan Nr. 6618-1

Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn (UKB) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg Bebauungsplan Nr. 6618-1

Ziel 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
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Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bonn

Der Bebauungsplan soll die Grundlagen zur kontinuierlichen baulichen Weiterentwicklung des Klinikbetriebes schaffen

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Die Informationsveranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 11.3.23 von 11 bis 15 Uhr auf dem Gelände des Universitätsklinikums durchgeführt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat vom 13.3.2023 bis 24.3.2023 stattgefunden.

Geplante Schritte

Als nächster Verfahrensschritt ist die Auswertung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, Erarbeitung des Rechtsplans und erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB vorgesehen.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
Voraussichtlich bis 2025
Vorhabennummer:
164647

Räumliche Lage

Universitätsklinikum BonnVenusberg-Campus 1, 53127 Venusberg Bonn

Politischer Beschluss

DS-Nr. 1912670

Zuständigkeit

gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung(Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung bzw. eines Beteiligungsformats in digitaler Form sowie einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den
Satzungsbeschluss.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Frau Rörup, Stadtplanungsamt (61-22), Tel. 0228 77 4504, Mail: anke.roerup@bonn.de

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