Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6524-1 Herseler Straße
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6524-1 „Herseler Straße“ soll die Errichtung von zwei Wohnhäusern für insgesamt circa 35 bis 40 Wohneinheiten auf einem circa 2.300 m² großen Plangebiet ermöglicht werden. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn im Ortsteil Graurheindorf. Das Vorhaben trägt der in Bonn anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere im preisgünstigen Segment, Rechnung. Das Bonner Baulandmodell findet Anwendung. Zudem wird die Möglichkeit genutzt, ein mindergenutztes Grundstück nach zu verdichten und so die Außenbereiche vor weiterer Flächeninanspruchnahme zu schützen. Das Verfahren wird aufgrund seiner Größe und der Nachverdichtung eines bereits bestehenden Siedlungsgebiets im beschleunigten Verfahren gemäß §13a Abs. 1 Nr.1 BauGB durchgeführt. Die im Plangebiet befindlichen Garagen müssen abgebrochen werden, die entfallenden Stellplätze werden in der Tiefgarage des Vorhabens untergebracht. Es wird geprüft, ob die Tiefgarage durch eine Quartiersgarage unweit des Plangebiets ersetzt werden kann, da eine Verlagerung der Ein- und Ausfahrt auf die Herseler Straße aus verkehrlichen Gründen nicht umgesetzt werden kann.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Prüfung der Umsetzbarkeit der Maßnahmen aus dem Offenlagebeschluss.
Geplante Schritte
Vorbereitung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Herseler Straße nördlich Nrn. 10-12, 53117 Graurheindorf Bonn
Zuständigkeit
gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Aufgrund der geringen Auswirkungen des Vorhabens wurde auf die Durchführung einer formalen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. Stattdessen wurde durch die Vorhabenträgerin in Anwesenheit von Vertretenden der Verwaltung und des beauftragten Stadtplanungs- und Architekturbüros mit den betroffenen Mietenden und Eigentümer:innen der angrenzenden Grundstücke eine Informationsveranstaltung zum Vorhaben durchgeführt. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Kontakt
Hannah Hornberg, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2648, Mail: hannah.hornberg@bonn.de