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Universitäts-Campus in Bonn-Endenich - Bauleitplanverfahren Nr. 6421-1

Universitäts-Campus in Bonn-Endenich - Bauleitplanverfahren Nr. 6421-1

Ziel 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bonn

Entwicklung beziehungsweise Ausbau des Universitätscampus am Standort Bonn-Endenich. Das hierfür erforderliche Bauleitplanverfahren wird auf Grundlage eines im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs ermittelten Siegerentwurfes aus dem Jahr 2012 durchgeführt. Geplant sind Lehr- und Forschungseinrichtungen, eine der studentischen Versorgung dienende Infrastruktur sowie studentisches Wohnen.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Überarbeitung der Planung zur Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Geplante Schritte

Wird ergänzt.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
2 Jahre
Vorhabennummer:
164614

Räumliche Lage

Gerhard-Domagk-Straße, 53121 Endenich Bonn

Politischer Beschluss

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB wurde am 31.01.2023 gefasst (DS.Nr. 220324)

Voraussichtliche Kosten

Zurzeit nicht bezifferbar.

Zuständigkeit

Bezirklich: Das Vorhaben ist aufgrund seiner räumlichen Auswirkungen von bezirklicher Bedeutung.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mind. eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster“ bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf eine Stellung abzugeben. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mind. eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Prüfung sowie die abschließende Entscheidung über die vorgetragenen Stellungnahmen erfolgt durch den Rat der Stadt Bonn in öffentlicher Sitzung, nachdem die zuständige Bezirksvertretung ebenfalls in öffentlicher Sitzung – über die Angelegenheit beraten hat. Das Ergebnis wird den Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Lea Hilt, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), Tel.: 0228 - 77 89 143, E-Mail: lea.hilt@bonn.de

 

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