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Bauleitplanverfahren Nr. 6722-3 "Stadtbahntrasse" in Bonn-Beuel

Bauleitplanverfahren Nr. 6722-3 "Stadtbahntrasse" in Bonn-Beuel

Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Verkehr, Mobilität, und ÖPNV
Stadtbezirk
Beuel

Für die Fläche des Bebauungsplans Nr. 6722-3 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte, entstehen durch die Planung zur Beschleunigung der Stadtbahntrasse 66 städtebaulich neu zu arrondierende Flächen.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Weiterführung des Bauleitplanverfahrens Nr. 6722-3

Geplante Schritte

Nach der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchgeführt werden.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
3-4 Jahre
Vorhabennummer:
164611

Räumliche Lage

Sankt Augustiner Straße, 53225 Beuel-Mitte Bonn

Politischer Beschluss

DS-Nr.: 1810319, 1810319NV5 

Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Gesamtkosten: Nicht bezifferbar

Zuständigkeit

gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Das standardisierte Beteiligungsverfahren wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6722-3 durchgeführt. Auf Grundlage des Beschlusses vom Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.02.18 (DS-Nr.: 1810319) wird ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll eine Straßenvorentwurfsplanung erstellt und ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. In einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne werden die Ziele und Zwecke der Planung dargestellt. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mind. eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Internet/ "Schaufenster Bonn" bekannt gegeben. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird erneut die Gelegenheit gegeben zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mind. eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Internet/ "Schaufenster Bonn" bekannt gegeben.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Frau Blümel, Stadtplanungsamt (Amt 61), Tel. 0228 774498, Mail: katharina.bluemel@bonn.de

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