Bebauungsplan Nr. 6323-1 Schneidemühler Straße / Oppelner Straße
Die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) plant im Zuge einer Nachverdichtung auf dem bisherigen Garagengrundstück östlich des Grundstückes Oppelner Straße 27 die Errichtung eines sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses mit ca. 70 öffentlich-geförderten Wohnungen. Des Weiteren ist auf dem Eckgrundstück Schneidemühler Straße/Görlitzer Straße, auf dem bisher ein Lebensmittelmarkt vorhanden ist, die Errichtung eines vier- bis sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses mit ca. 30 Wohneinheiten (klein- bis mittelgroße Wohnungen) geplant. Mit diesem Wohnungsmix soll auch dem dringenden Bedarf nach kleinen Wohneinheiten entsprochen werden.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Abschluss des Offenlageverfahrens gemäß § 3 (2) BauGB.
Geplante Schritte
Auswertung der Stellungnahmen aus dem Offenlageverfahren.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Schneidemühler Straße, 53119 Tannenbusch Bonn
Politischer Beschluss
Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 15.06.2021 durch die Bezirksvertretung Bonn gefasst, DS-Nr. 201824.Der Beschluss zur Einleitung sowie zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 13.06.2023 durch den Rat der Stadt Bonn gefasst, DS-Nr. 230671.
Voraussichtliche Kosten
Voraussichtliche Gesamtkosten: Kosten zurzeit nicht bezifferbar
Zuständigkeit
bezirklich: Die Planung hat nur Auswirkungen auf den Ortsteil Tannenbusch, so dass nur eine bezirkliche Zuständigkeit besteht.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster“ bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umwelt-bezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kontakt
Ursula Wolter, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Telefon: 0228 77 26 56, E-Mail: Ursula.Wolter@bonn.de