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Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue im Ortsteil Rüngsdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg

Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue im Ortsteil Rüngsdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg

Ziel 10 - Weniger Ungleichheiten
Ziel 10 - Weniger Ungleichheiten
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bad Godesberg

Das Planungsziel ist, auf einer 7.300 qm großen, ehemals als Gärtnerei genutzten Fläche, an der Straße Deichmanns Aue im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf eine Wohnbebauung (ca. 80 Wohneinheiten, davon ca. 70% geförderte Wohnungen) zu entwickeln. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Wettbewerb wurde durchgeführt.

Geplante Schritte

Vorbereitung Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
Bis 2026
Vorhabennummer:
164602

Räumliche Lage

Deichmanns Aue 70, 53179 Rüngsdorf Bonn

Politischer Beschluss

Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf (DS-Nr. 211229-03)

Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Gesamtkosten: Nur Personalkosten
Kosten Bürgerbeteiligung: Nur Personalkosten

Zuständigkeit

Aufgrund der Anzahl von geplanten Wohneinheiten hat das Vorhaben eine Bedeutung für den Stadtbezirk

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Barbara Opelt, Stadtplanungsamt (61-23), Tel.: 0228 77 44 93, E-Mail: barbara.opelt@bonn.de

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