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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Siegburger Straße/ Röhfeldstraße"

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Siegburger Straße/ Röhfeldstraße"

Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Beuel

Für das Areal zwischen der Siegburger Straße, A59, Röhfelstraße und Am Langen Graben im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Planungskonzept sieht die Entwicklung eines gemischt genutzten, weitestgehend autofreien Quartiers mit einem zentralen Quartiersplatz vor. Westlich des Quartiersplatzes ist eine vier bis fünfgeschossige Wohnbebauung mit 70 bis 80 Wohneinheiten und einem kleinteiligen Besatz an gewerblichen Nutzungen in der Erdgeschosszone geplant. Östlich des Platzes und zur Autobahn hin orientiert sollen zwei fünfgeschossige gewerblich genutzte Gebäude mit überwiegend Büroflächen in den Obergeschossen, sowie Flächen für eine gastronomische Nutzung oder Dienstleistungsangebote entstehen. Die im Osten an die geplante Bebauung anschließende, öffentlich zugängliche Grünfläche wird von Bebauung freigehalten und ökologisch aufgewertet.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Die Erstellung des Bebauungsplanentwurf befindet sich in Vorbereitung. Aktuell sind noch die Erbringung und Abstimmung von weiteren Fachplanungen erforderlich.

Geplante Schritte

Vorbereitung einer Beschlussvorlage zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
Schaffung von Planungsrecht bis 2024
Vorhabennummer:
1701002

Räumliche Lage

Siegburger Straße / Röhfeldstraße

Politischer Beschluss

Beschluss mit der DS-Nr. 220579 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-1 „Siegburger Straße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen Röhfeldstraße, Am Langen Graben, Siegburger Straße und A 59

Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Gesamtkosten: Die Kosten des Vorhabens trägt die Vorhabenträgerin.

Kosten Bürgerbeteiligung: Anfallende Kosten der Beteiligung trägt die Vorhabenträgerin. 

Zuständigkeit

Gesamtstädtisch

Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Jakob Langner, Stadtplanungsamt (Amt 61-23), Telefon: 0228 - 77 37 91, E-Mail: jakob.langner@bonn.de

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