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Städtebauliche Entwicklung im Umfeld der Dottendorfer Straße „Urban dot“ (ehem. Christian Miesen-Gelände und Umfeld in der Raste)

Städtebauliche Entwicklung im Umfeld der Dottendorfer Straße „Urban dot“ (ehem. Christian Miesen-Gelände und Umfeld in der Raste)

Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bonn

Im Bereich des Gewerbestandortes im Umfeld der Dottendorfer Straße und In der Raste stehen mit dem ehem. Christian-Miesen-Gelände (4,5ha), „In der Raste“, der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche (1,8ha), einer privaten Brachfläche (0,87ha) sowie dem Standort der ehemaligen Großbäckerei Lubig ca. (3,4 ha) insgesamt ein rund 13ha umfassendes Plangebiet für städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Mit Blick auf den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum in der Stadt Bonn bietet sich die Möglichkeit, den Standort durch wohnbauliche und gewerbliche Nutzungen auf den heute noch ungenutzten bzw. brachgefallenen Flächen zu ergänzen und als ein gemischt genutztes Quartier zu etablieren. Ein städtebauliches Konzept wurde mit einem Wettbewerbsverfahren ermittelt. Mit zwei in der Erarbeitung stehenden Angebotsbebauungsplänen Nr. 6719-5 und Nr. 6718-2 soll das Planvorhaben umgesetzt werden.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Geplante Schritte

Vorbereitung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
2 Jahre
Vorhabennummer:
151711

Räumliche Lage

Christian-Miesen-Straße, 53129 Dottendorf Bonn

Politischer Beschluss

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB

Voraussichtliche Kosten

Zurzeit nicht bezifferbar.

Zuständigkeit

Bezirklich

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gemäß §3(1) BauGB wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Bei der öffentlichen Auslegung (gem. §3(2) BauGB) hat jedermann erneut die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiteren Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Frau Blümel, Stadtplanungsamt (Amt 61-22) Tel. 0228 77 4498, katharina.bluemel@bonn.de

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