Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Bundesstadt Bonn
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Ballungsräume wie Bonn verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen. Die Lärmaktionsplanung basiert auf der Umgebungslärmkartierung, die europaweit alle fünf Jahre - zuletzt 2022/23 - durchgeführt wird. Der 2020 vom Rat beschlossene Lärmaktionsplan der 3. Runde muss nun überprüft und gemeinsam mit den Bürger*innen Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms entwickelt werden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine aktive Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit. Daher erfolgt die Öffentlichkeitbeteiligung zweistufig: In der 1. Phase wird über die vorliegenden Informationen informiert und die Bürger*innen erhalten Möglichkeit eigene Vorschläge und Ideen einzubringen sowie auf Probleme hinzuweisen. Diese Eingaben werden bei der Entwicklung des Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit dann in der 2. Phase der Beteiligung vorgelegt.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde veröffentlicht und politisch beraten vgl. 231049-03. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen.
Geplante Schritte
Beratung und Beschlussfassung der finalen Fassung des Lärmaktionsplans sowie Berichterstattung an das Landesamt.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Bonn
Voraussichtliche Kosten
Kosten des Vorhabens: 87.465,00 EUR
Kosten Bürgerbeteiligung: 30.000,00 EUR netto, für die Konzeption und Durchführung sowie die fachliche Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Zuständigkeit
Gesamtstädtisch: Die Lärmaktionsplanung betrachtet das gesamte Stadtgebiet.
Weitere Informationen
Der Lärmaktionsplan der vierten Stufe sowie die Ergebnisse der Beteiligung kann im Ratsinformationssystem unter der Drucksachengrupper 231049 eingesehen werden.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Vom 12. August bis 9. September 2024 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans statt. Die Bürgerinnen und Bürger hatten vom 20.08.2024 bis zum 17.09.2024 die Möglichkeit, sich den Entwurf über https://bonn-macht-mit.de/ anzuschauen und ihre Anregungen und Kommentare dazu mitzuteilen. Alle Anregungen wurden zusammen mit den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und den Rückmeldungen aus den politischen Beratungen zum Entwurf bei der Erstellung des abschließenden Lärmaktionsplans berücksichtigt. Die Einzelabwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist im Anhang des Plans dokumentiert..
Kinder- und Jugendbeteiligung
Es erfolgt keine gezielte Ansprache von Kindern oder Jugendlichen. Kinder und Jugendliche werden über die gleichen Kanäle angesprochen wie Erwachsene und können sich entsprechend beteiligen. Insbesondere Jugendliche können online erreicht werden.
Kontakt
Jonas Michels, Amt für Umwelt und Stadtgrün (Amt 67-4), Tel.: 0228 77 4401, E-Mail: umgebungslaerm@bonn.de