Städtebauliche Entwicklung im Bereich "In der Raste" in Bonn-Dottendorf
Im Bereich des Gewerbestandortes "In der Raste" in Bonn-Dottendorf stehen mit der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche, einer privaten Brachfläche sowie dem Standort der ehemaligen Großbäckerei ca. 3,4 ha für städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Mit Blick auf den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum in der Stadt Bonn bietet sich die Möglichkeit, den Standort durch wohnbauliche und gewerbliche Nutzungen auf den heute noch ungenutzten bzw. brachgefallenen Flächen zu ergänzen und als ein gemischt genutztes Quartier zu etablieren. Ein städtebauliches Konzept wird derzeit im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ermittelt.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Durchführung städtebaulich, freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren.
Geplante Schritte
Beschluss und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
In der Raste, 53129 Dottendorf Bonn
Politischer Beschluss
DS-Nr. 190355, Städtebauliche Entwicklung im Umfeld der "Dottendorfer Straße" (Ehem. Christian-Miesen-Gelände, In der Raste) in Bonn-Dottendorf
Voraussichtliche Kosten
Voraussichtliche Gesamtkosten: Nicht bekannt
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Zunächst ist die Ausarbeitung eines städtebaulichen Konzepts erforderlich. Dieses dient als Grundlage für ein Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gemäß §3(1) BauGB wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung (gem. §3(2) BauGB) hat jedermann Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiteren Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen pol. Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.
Kontakt
Frau Blümel, Stadtplanungsamt (Amt 61-22) Tel. 0228 77 4498, katharina.bluemel@bonn.de