Entwürfe sind obsolet
Eine Erhaltungssatzung für das "historische Zentrum von Oberkassel" ist obsolet:
Erstens existiert ein solches gar nicht. Oberkassel besteht aus mehreren Ortsteilen, die größtenteils bei der Entwurfsherstellung nicht berücksichtigt wurden.
Damit wird man zweitens der Intention des Bürgerantrages nicht gerecht. Ich verweise auf den Denkmalpflegeplan Bonn-Beuel 2003, der von ausgewiesenen Experten mit einer klaren Differenzierung erstellt worden ist:
Eingetragene Denkmäler, zusätzlich erhaltenswerte Bebauung und Gebäude, die auf ihren Denkmalwert überprüft werden sollen.
Ein Blick darauf hätte die Beauftragung von zwei Architektenbueros und bis jetzt entstandene Kosten von 80000 Euro ersparen können.
Abgesehen davon: wir leben in Zeiten des Klimawandels, vorrangig muss jetzt verantwortlich geplant und gehandelt werden, damit wir hier trotz drohender Klimakatastrophen weiterleben können. Die Priorität einer Kommune liegt damit in der Verantwortung in der Gegenwart für die Zukunft.
Die betroffenen Bürger mit den Inhalten dieses Gestaltungsentwurfes und einer maximalen Strafandrohung bei auch nichtwissentlicher Beachtung der Satzungsvorgaben von 500000 Euro (!!!) zu konfrontieren und damit zu drohen ist dezent ausgesprochen unverschämt.