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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Ziel 7 - Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 7 - Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
Ziel 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
Natur und Umweltschutz
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
gesamtstädtisch

Erhebung von Bestands- und Potenzialdaten zur Berechnung des technisch und wirtschaftlich sinnvollsten Zielszenarios für die Bonner Wärmeversorgung in folgenden Schritten gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG):
 

1. Identifizierung von Teilgebieten, die sich wahrscheinlich nicht für eine Versorgung durch Wärme- oder H2-Netze eignen (§ 14 WPG).
 

2. Bestandsanalyse zu Wärmeverbräuchen, vorhandenen Wärme­erzeugungsanlagen sowie zur Energieinfrastruktur (§ 15 WPG).
 

3. Potenzialanalyse zu Senkung des Wärmebedarfs und Erzeugung bzw. Speicherung von Erneuerbaren Energien sowie zur Abwärmenutzung (§ 16 WPG).
 

4. Erstellung von klimaneutralen Zielszenarien für 2035, Einteilung von Wärmeversorgungsgebieten und Zuordnung von wahrscheinlich geeigneten Wärmeversorgungsarten zu jedem Versorgungsgebiet (§§17,18,19 WPG). Der Fokus soll sowohl auf Versorgungs­sicherheit als auch auf Sozialverträglichkeit und Finanzierbarkeit liegen.
 

5. Ausformulierung der für dieses Ziel notwendigen Schritte in einer Wärmewendestrategie inkl. Umsetzungskonzept (§ 20 WPG).
 

Zur Erstellung des Wärmeplans findet eine Konsultation von Nachbarkommunen, Rhein-Sieg-Kreis, potenziellen Erneuerbare-Energien-Produzenten, möglichen Abwärmelieferanten, Großverbrauchern und Netzbetreibern statt (§ 7 WPG). Der Wärmeplan bietet Bürger*innen zwar Orientierung für ihre Wärmewende, ist aber nur eine „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung“ (§ 3 WPG).

Auf Basis der kommunalen Wärmeplanung kann die Stadt Bonn im Anschluss „Gebiete zum Neu- oder Ausbau eines  Wärmenetzes“ per Satzung ausweisen (§ 26ff WPG). Einen Monat danach gelten innerhalb dieser ausgewiesenen Gebiete die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinsichtlich 65 Prozent erneuerbarer Wärme – in allen anderen Gebieten gelten diese GEG-Vorgaben ab 30. Juni 2026.

 

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Auftragsvergabe an Bonn Netz GmbH und Partner im Februar 2024, derzeit Umsetzung der Schritte 1-3

Geplante Schritte

Veröffentlichung der Teilschritte 1-3 im Juni 2024 (Mitteilungsvorlage, Pressemeldung, Internet).

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
12 Monate
Vorhabennummer:
164680

Politischer Beschluss

DS 212052 und Klimaplan (DS 222006)

Voraussichtliche Kosten

362.000,00 Euro

Zuständigkeit

Gesamtstädtisch

Begründung: 
Planung beinhaltet sowohl gesamtstädtische Analysen als auch Strategien.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren
Bürgerbeteiligung:
Vorhaben mit Bürgerbeteiligung

Beschreibung des Verfahrens

Voraussichtlich im Winter wird es eine 30-tägige Offenlage geben, um die Öffentlichkeit am Planungsprozess zu beteiligen (§ 13 (4) WPG). Begleitend schlagen wir eine niederschwelligere Beteiligungsmöglichkeit über Bonn-macht-mit.de vor. Aufgrund des großen medialen und öffentlichen Interesses an der Wärmeplanung im Zuge der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es wichtig, im laufenden Prozess transparent zu informieren. Dies geschieht über Mitteilungsvorlagen, Pressemeldungen, Internet inkl. regelmäßig aktualisierte FAQs (www.bonn.de/waerme), Newsletter sowie zahlreiche öffentliche Vorträge (Präsenzveranstaltungen und online). Alle raumbezogenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung werden in aggregierter Form in einem Digitalen Zwilling (virtuelles Computerabbild unseres realen Stadtraums) auf der städtischen Homepage www.bonn.de/waerme veröffentlicht. Die kommunale Wärmeplanung wird in ca. 3 bis 5 Veranstaltungen an interessierten Schulen vorgestellt. Im September 2024 ist eine Veranstaltung vorgesehen, in der mit möglichen Mutliplikator*innen über weitergehende Möglichkeiten zur Kommunikation der Ergebnisse und der Wärmewende im Allgemeinen beraten wird. Zielgruppen könnten sein: Handwerk, Wohnungswirtschaft, Energieberatung, zivilgesellschaftliche Gruppen. Zu der geplanten Veranstaltung für Multiplikator*innen werden weitere Organisationen eingeladen: Kinder- und Jugendring Bonn, Stadtsportbund Bonn, Schülervertretungen.

Kinder- und Jugendbeteiligung

Ja

Nicht separat

Begründung:
Kinder und Jugendliche sind von den Entscheidungen, die in der kommunalen Wärmeplanung getroffen werden, zukünftig betroffen. Insofern sollten sie bzw. Vertreter*innen zu vorgesehenen öffentlichen Veranstaltungen durch eine persönliche Ansprache eingeladen werden. Eine separate Kinder- und Vorhabennummer:164680 Jugendbeteiligung ist jedoch nicht vorgesehen.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Robert Janßen-Morof, Programmbüro Klimaneutrales Bonn (OB-23) Telefon 0228-77-2031, E-Mail: Robert.Janssen-Morof@Bonn.de

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