Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan „Pützchens Chaussee“
IV/V-Stockwerke?
IV/V-Stockwerke?
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Ich würde gerne besser verstehen, ob es sich bei den VI/V Stockwerken bereits um eine Angabe mit möglichem Staffelgeschoss handelt? Oder ob der Bebauungsplan dann bis zu 5 Vollgeschosse + Staffelgeschoß zulassen würde, was für die Anwohner im Sinne der Einsehbarkeit in die eigenen "Bereiche" und hinsichtlich Sonneneinstrahlung ja de facto 6 Stockwerke bedeutet. Kann dazu jemand etwas sagen?