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Einhaltung des Rechtsrahmens prüfen und sanktionieren

Beteiligung zum Lärmaktionsplan der 4. Runde

Einhaltung des Rechtsrahmens prüfen und sanktionieren

An vielen Stellen sollte die Einhaltung des bestehenden Rechtsrahmens besser und häufiger überprüft und sanktioniert werden wie bspw. Laubbläserverbot vor 9 Uhr (was auch von städtischen Betrieben nicht eingehalten wird), Lkw-Anlieferverbot in Wohngebieten vor 6 Uhr, Einhaltung von Mindestflughöhen sowie An- und Abflugrouten, Geschwindigkeitsbegrenzungen. Außerdem sollte das "Geräuschtuning" an Fahrzeugen, bei welchem bewusst der Auspufflärm erhöht wird, verboten werden.

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