3 Fragen zum Verfahren
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Ich hoffe, man darf hier (bei Unklarheiten) auch Fragen stellen.
Falls ja, hätte ich bitte gewusst, wann die Lärmwerte, die auf der Umgebungslärmkarte stehen, erhoben wurden. Stimmt es, dass die aus der Vor-Corona-Zeit stammen (und von daher evtl. auch abweichen können)?
Wer sind diese „Träger öffentlicher Belange“ (siehe in der Beschreibung zum Beteiligungsverfahren), die an der Entwicklung eines Entwurf zur Lärmaktionsplanung beteiligt sind … und damit über meine Lärmbelastung/-minderung entscheiden? War das in der letzten Runde (vor 5 Jahren) auch so? Ich dachte, es geht nach der Höhe der Belastung.
Wann wird ein Gutachten eines Planungsbüros vorgelegt? In der vorangegangenen Runde gab es so ein Gutachten.
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Zu Ihren Fragen können wie…
Zu Ihren Fragen können wie Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Falls ja, hätte ich bitte gewusst, wann die Lärmwerte, die auf der Umgebungslärmkarte stehen, erhoben wurden. Stimmt es, dass die aus der Vor-Corona-Zeit stammen (und von daher evtl. auch abweichen können)?
Antwort:
Gemäß § 47c Abs. 1 BImSchG ist das der fristgerechten Ausarbeitung der jeweiligen Lärmkarte vorangegangene Kalenderjahr maßgebend. Durch Corona war das Straßenverkehrsaufkommen in 2021 stark reduziert und es wurden in Absprache mit der Verkehrsplanung der Bonner Stadtverwaltung und dem Gutachterbüro VSU, die die Verkehrsdaten zur Verfügung gestellt haben, die Verkehrsstärken aus 2019/20 für die Umgebungslärmkartierung der 4. Runde herangezogen.
Frage 2:
Wer sind diese „Träger öffentlicher Belange“ (siehe in der Beschreibung zum Beteiligungsverfahren), die an der Entwicklung eines Entwurf zur Lärmaktionsplanung beteiligt sind … und damit über meine Lärmbelastung/-minderung entscheiden? War das in der letzten Runde (vor 5 Jahren) auch so? Ich dachte, es geht nach der Höhe der Belastung.
Antwort:
Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Behörden und andere - auch privatrechtlich organisierte - Institutionen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Gesetz übertragen ist und deren (hoheitlicher) Aufgabenbereich von der Lärmaktionsplanung berührt wird.
In der Lärmaktionsplanung gehören u.a. die Nachbargemeinden, die Stadtwerke Bonn, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Autobahn GmbH, die Bezirksregierung Köln und das Eisenbahnbundesamt zu den Trägern öffentlicher Belange.
Diese wurden auch in der letzten Runde der Lärmaktionsplanung angehört (vgl. Anhang II.2 im Lärmaktionsplan 3)
Frage 3:
Wann wird ein Gutachten eines Planungsbüros vorgelegt? In der vorangegangenen Runde gab es so ein Gutachten.
Antwort:
Die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung werden im Lärmaktionsplan in Form eines Berichts zusammengefasst. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird nach der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung entwickelt. In einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung im nächsten Jahr können Sie den Entwurf dann einsehen und uns Ihre Meinung dazu mitteilen.