Feuerwerk in der Rheinaue
Guten Tag Frau Dörner,
in der Beschlussvorlage 230223 wird explizit festgehalten:
"Weiterhin sind bei Illuminationen insbesondere die gesetzlichen Grundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet, der Betroffenheit schutzwürdiger Biotope und Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sowie dem Zeitpunkt in der Brutschutz- und Vogelzugzeit, wird ein begleitendes Konzept erarbeitet, das die Beeinträchtigungen und Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz auf ein Mindestmaß reduziert."
Im Interessenbekundungsverfahren Rhein in Flammen 2024 bis 2026 bzw. den darin aufgeführten Bewertungskriterien kann ich allerdings keine Vorgaben zur Beachtung von Brutschutz, Natur- und Artenschutz finden.
Frau Dörner, missachtet "Ihre" Verwaltung die Vorgaben des Rates der Stadt Bonn?