Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Franz-Josef-Strauß-Allee
Vorgesehen ist die Errichtung einer gemischten Wohn- und Bürobebauung an der Franz-Josef-Strauß-Allee in Bonn-Gronau. In dem rund 8.000 m2 großen Plangebiet soll das Entwicklungsziel der Rahmenplanung Bundesviertel, den Wohnanteil im Bundesviertel zu erhöhen, erreicht werden. Laut Ratsbeschluss soll bei diesem Vorhaben ein Wohnanteil von 70 % realisiert werden.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Zielbeschluss wurde gefasst.
Geplante Schritte
Durchführung eines Wettbewerbs als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Franz-Josef-Strauß-Allee 2, 53113 Bonn
Politischer Beschluss
DS-Nr. 230021
Voraussichtliche Kosten
Zurzeit nicht zu beziffern.
Zuständigkeit
Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer kommunalen Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Vorhabennummer: 164671 Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kinder- und Jugendbeteiligung
Die Beteiligung in Bebauungsplanverfahren erfolgt standardisiert. Eine zusätzliche Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren einbringen können.
Kontakt
Barbara Opelt, Stadtplanungsamt (61-23), Telefon: 0228 - 77 4493 E-Mail: barbara.opelt@bonn.de