Direkt zum Inhalt

Bis 3. November: Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplan 6224-2 Bonn-Buschdorf - Im Dahl

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 19. September 2023 die erneute Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6224-2 Bonn-Buschdorf - Im Dahl und der dazugehörenden Begründung beschlossen.

Das ca. 0,3 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im südöstlichen Bereich des Stadtteils Buschdorf und umfasst das Grundstück Gemarkung Buschdorf, Flurstück 439. 

Die erneute Veröffentlichung erfolgt vom 19. Oktober 2023 bis einschließlich 3. November 2023.

Entsprechend des Beschlusses des Rates sind Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abzugeben. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurde auf 14 Tage verkürzt.

Neben der Veröffentlichung im Internet kann die Planung ebenfalls vor Ort eingesehen werden.

Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B
 
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr

Stellungnahmen

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Veröffentlichungsfrist schriftlich per E-Mail oder per Post bei dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

E-Mail:  Amt61.anregungen@bonn.de

Postanschrift:

Stadtplanungsamt 
Berliner Platz 2 
53103 Bonn

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Alle Informationen, Pläne, Stellungnahmen und Gutachten finden Sie hier

Cookies UI