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Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan „Pützchens Chaussee“

Das Luftbild zeigt das Plangebiet des Bebauungsplanes „Pützchens Chaussee“

Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan „Pützchens Chaussee“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch. Die Onlinebeteiligung läuft vom 22. Mai bis einschließlich 6. Juni 2024. 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee“ im Stadtbezirk Beuel die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Zum Beschluss im Bonner Ratsinformationssystem

Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Anhörung erfolgen in der Zeit vom 22. Mai bis einschließlich 06. Juni 2024.

Der Planentwurf und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden im Stadthaus Bonn (Berliner Platz 2, Etage 2, vor dem Ratssaal) sowie im Rathaus Beuel öffentlich ausgelegt. Die Pläne können jeweils montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr eingesehen werden.

22. Mai bis 6. Juni 2024: Onlinebeteiligung

Im Zeitraum vom 22. Mai bis einschließlich 06. Juni 2024 haben alle Interessierten zudem die Möglichkeit, ihre Meinung zur Planung auch hier auf Bonn-macht-mit.de als öffentlich einsehbaren Beitrag abzugeben und sich über die abgegebenen Meinungen anderer Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit zu der Planung Stellung zu nehmen.

Worum geht es?

Das circa 2 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6822-1 erstreckt sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen den Straßen Pützchens Chaussee, Röhfeldstraße und Pfaffenweg.

Die Vorhabenträgerin GbR Pützchens Chaussee plant die Errichtung mehrerer Bürogebäude. 2015 wurde zunächst eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen durch die Eigentümerin angestrebt. Aufgrund der angrenzenden stark emittierenden gewerblichen Nutzungen war dies jedoch planungsrechtlich nicht darstellbar. Daraufhin wurde für den nordöstlichen Eckbereich Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße" erteilt. Dieses Gebäude ist seit April 2023 fertiggestellt und mit Nutzungen belegt. 
Die Planung sieht auch für das weitere Plangebiet eine vergleichbare Gebäudetypologie mit entsprechender gewerblicher Nutzung vor. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße“ stehen der Planung allerdings insbesondere hinsichtlich der maximal zulässigen Geschosszahl und der Gebäudehöhe entgegen. Zur Realisierung eines modernen Büroquartiers mit einer erhöhten städtebaulichen Dichte und einer IV- bis V-geschossigen Bebauung bedarf es daher der Schaffung von neuem Planungsrecht. Ergänzt wird die Planung durch eine qualitätsvolle Freiraumgestaltung. Ansprechend gestaltete Plätze im Innenbereich bieten zukünftigen Mitarbeitenden Möglichkeiten zum Aufenthalt.

Weitere Erläuterungen zu dem Plangebiet können den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung entnommen werden.

Downloads

Übersichtsplan Bebauungsplan Pützchens Chaussee

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Städtebaulicher Entwurf Pützchens Chaussee

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Beteiligungsplan Pützchens Chaussee

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Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Pützchens Chaussee

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