Ihre Bedenken und Anregungen zum Satzungsentwurf
Hier haben Sie von Mittwoch, 1. Februar, bis einschließlich Mittwoch, 1. März 2023 die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zum Satzungsentwurf vorzubringen.
Über den folgenden Link können Sie den Satzungsentwurf als PDF Datei aufrufen:
Satzungsentwurf Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Ihre Meinung können Sie uns über das Dialogfeld auf der rechten Seite übermitteln. Falls Sie sich auf konkrete Textstellen beziehen, geben Sie bitte die Seitenzahl in Ihrem Beitrag an. Danke!
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Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine Erörterung der eingegangenen Bedenken und Anregungen in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (§ 10 Abs. 5 DschG NRW). Der gegebenenfalls geänderte Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bisherige Beiträge
Baumbestand 2
Korrektur eines Fehlers: gemeint ist die Kaiser Konrad Strasse
Baumbestand
Im Satzungsentwurf ist der Erhalt des ortstypischen Baumbestands als Ziel genannt. Dies ist sehr erfreulich.
Das Steuerrecht nicht verstanden
Es ist unglaublich, aber jetzt wird auch noch die Afa mit echter Steuererstattung gleichgestellt.
Politiker sollten sich schämen
Zwar nur als Informationsabend angekündigt, wurde uns Bürgern dort mitgeteilt, dass die Denkmalsatzung ab sofort gilt. Einwände könnten innerhalb von 4 Wochen nur schriftlich geltend gemacht werden.
„Erhaltenswerte Substanz“ – Wer bitte entscheidet das?
Es ist anmaßend, über anderer Eigentum zu urteilen und subjektiv in „erhaltenswert“, „hässlich“ und „schön“ zu unterteilen – mit miesen Konsequenzen für die Eigentümer, denen damit Bürden auferlegt werden.
Irreführung
Wir Anwohner wurden hinters Licht geführt und im Dunkeln gelassen. Dieser Beschluss ist eine Frechheit, deren Entscheidung absolut nicht nachvollziehbar ist und nur einem kleinen Grüppchen Vorteile verschafft.
Erhaltenswerte Substanz
Von Sandt-Str. 14-20
Kaiser-Konrad Strasse 43
Backsteinscheune Rathausstrasse 53-55
Denkmalbereich
Ich lese immer wieder "die Interessen einzelner". Wer soll das denn sein? Offenbar gehen manche Mitbewohner davon aus, "Einzelne Bewohner des Viertels" hätten die Denkmalbereichssatzung beantragt.
Überflüssig und übergriffig
Dass man mit dieser Satzung auf Umwegen versucht, einen Denkmalschutz für Gebäude zu erhalten, die einen individuellen Denkmalschutz nicht bekommen haben, halte ich für eine Farce.
Steuerersparnis für Häuser im anerkannten Denkmalbereich
Laut Unterer Denkmalbehörde ist die Vorraussetzung zur Abschreibung die Voraussetzung erfüllt, innerhalb des Denkmalbereiches zu liegen.
Abschreibung und Steuer, ein paar Fakten
https://www.das-baudenkmal.de/wissenswertes/foerderung/steuern-abschreibung
Eigennutzer oder Vermieter – Unterschiede bei den Steuervorteilen
Denkmalbereichssatzung
Brauchen wir überhaupt eine Denkmalbereichssatzung, um die Gebäude oder Architektur zu schützen? Meiner Meinung nach reicht der §34 BauGB völlig aus, um Gebiete städtebaulich zu gestalten und zu erhalten.
Bürgerbeteiligung in Bonn
Erst werden Fakten geschaffen, dann werden die Bürger scheinheilig befragt. So sieht keine Bürgerbeteiligung aus! So wird Politikverdrossenheit gefördert.
Eigentumsrechte werden massiv eingeschränkt
Mit der Vorlage der Satzung unterliegen alle Baumaßnahmen im gesamten Combahnviertel einem Erlaubnisvorbehalt. Das betrifft nicht nur alte unter Denkmalschutz stehende Häuser, sondern alle Häuser. Auch neue Häuser.
Welche Kosten verursacht die Satzung?
Denkmalbereichssatzung Combahnviertel mal anders.
Falsches wird nicht richtig
Es ist ja lobenswert, wenn hier alle schreiben können was sie möchten.
Es sollte aber richtig sein. So wurden Gründerzeithäuser in den Jahren
1870 bis 1873 gebaut. Das waren die erstem Jahre nach der Gründung des
Konzept (noch) nicht überzeugend
Zunächst finde ich es äußeres befremdlich, wenn aufgrund weniger Einzelinteressen nun eine Denkmalbereichssatzung geschaffen werden soll. Das Konzept scheint darüber hinaus zu weitgehend:
Fehlerhafte Angaben
Jedem deutschen Steuerzahler ist bekannt, dass wir ein sehr umfangreiches und schwer verständliches Steuerrecht haben. Ich bedauere es sehr, dass hier fehlerhafte Angaben zum Steuerrecht gemacht wurden.
Wertsteigerung/ Wertverlust
Als ich 2004 gekauft habe, lag der Bodenrichtwert laut Gutachterausschuss für die einfache Lage an der Sankt augustinerstrasse bei 345 € pro qm2.
Denkmalschutz vs. Klimaschutz
Als wir uns Mitte der 90er Jahre für den Kauf eines Hauses im Combahn-Viertel entschieden haben, haben wir das getan, weil uns das Viertel gefallen hat, wie es war und wie es ist.
Denkmalbereichsatzung kann den Immobilienwert steigern
Teilweise wird ja (auch hier online) geäußert, der Denkmalschutz würde den Wert der Immobilien drastisch mindern. Ich kann diese Sorgen von Eigentümer verstehen.
Nach der Denkmalbereichsatzung sollte eine Gestaltungssatzung folgen
Die Denkmalbereichsatzung ist wie gesagt richtig und wichtig, in einem zweiten Schritt sollte dann aber auch eine Gestaltungssatzung für das Viertel aufgestellt werden.
Bedenken zum Denkmalschutz
Ich habe mich mal schlau gemacht und gerade einen Bericht im Fernsehen zu diesem Tema gesehen. Es ist so das in der Regel die Immobilie bis zu 30% an Wert verliert.
Schutz von Nachkriegsbauten ist problematisch
Problematisch an der Denkmalbereichsatzung finde ich, dass ausdrücklich auch die leider großteils sehr hässlichen Nachkriegsbauten des Viertels unter Schutz gestellt werden sollen.
Denkmalschutz ist super
Ich bin sehr froh, dass es für das Combahnviertel eine Denkmalbereichsatzung geben wird. Das Viertel ist wunderschön und von Gründerzeitlern geprägt, und damit ein echtes Aushängeschild für Beuel und Bonn.
Meinungsmache
Mir ist bekannt geworden, dass von einigen Eigentümern derzeit Ängste hinsichtlich der Satzung geschürt werden, Stichwort "Kommt einer Enteignung gleich", "man wird entmündigt", "drohender Wertverlust der Immobilie" usw.
Endlich Denkmalbereich Combahnviertel
Wir begrüßen als Eigentümer die Pläne und Erstellung der Satzung zum Denkmalbereich Combahnviertel.
Bedenken zum Denkmalschutz
Ich als Betroffener bin gegen diese Maßnahme und denke dass ich auch gerichtlich dagegen Vorgehen werde. Für einen Schutz der Fassaden hätte ich vollstes Verständnis. Aber was hier geplant ist, kommt einer teilweisen Enteignung gleich.
Satzungsentwurf Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Ich bin mit meiner Frau Eigentümer eines Hausgrundstückes in der Dunantstraße. Das Objekt ist vermietet.