Denkmalbereichssatzung

Brauchen wir überhaupt eine Denkmalbereichssatzung, um die Gebäude oder Architektur zu schützen? Meiner Meinung nach reicht der §34 BauGB völlig aus, um Gebiete städtebaulich zu gestalten und zu erhalten. Die Bauverwaltung hat hier ein sehr großes Ermessen, was sie auch ausübt. (Eigene Erfahrung in einem Baugenehmigungsverfahren)
Deshalb hat man den Bebauungsplan von 1998 wieder zurückgenommen.
Die Einordnung der Gebäude in einen Denkmalschutzbereich bedeutet auch einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte des Eigentümers. Wenn jemand sein Gebäude als denkmalgeschützt qualifizieren will, kann er ja einen Antrag stellen.
Wenn man den Denkmalpflegeplan aus dem Jahre 2003 mit dem Gutachten vom LVR Abbildung 28 vergleicht, erkennt man, dass nur einige wenige Denkmäler hinzugekommen sind. In dem Gutachten des LVR werden aber jetzt auch Gebäude mit dem Attribut historisch erhaltenswerte Bausubstanz bewertet, für die das 2003 noch nicht galt. (Beispiel Kaiser-Konrad-Str. 19-33)
An diesen Gebäuden hat sich bis heute nichts geändert. 2003 lagen die gleichen Erkenntnisse wie heute vor. Die Historie ist die gleiche.
Deshalb erscheint mir diese Einordnung willkürlich zu sein. Diese Bauten folgen keinem angelegten System. Diese Bauten wurden erstmalig 1937 gebaut und im 2. Weltkrieg zerstört. 1947 begann man diese mit bescheidenen Mitteln wieder aufzubauen, weil man dringend günstigen Wohnraum brauchte. In dieser Zeit hat man sich keine größeren Gedanken um einen historischen Bezug gemacht. (Der Erbauer dieser Häuser ist mir persönlich bekannt). Die Bausubstanz ist aus technischer Sicht als teilweise marode zu bezeichnen. Diese Häuserzeile als städtebaulich bedeutsam zu bezeichnen halte ich für gewagt. Es handelt sich hier um einen reinen Zweckwohnungsbau, der nicht einem städtebaulichen System folgte.

Für das Gebiet Von-Sandt-Str. ausgehend von der Kaiser-Konrad-Str. bis zur Bröhltalbahn kann ich kein Bezug zum Combahnviertel feststellen. Hier fehlt eine Begründung gänzlich.

Meiner Meinung nach ist das Gebiet viel zu weit gefasst. Die Combahnstraße müsste hier die Grenze sein. Es wird versucht, ein Gebiet in einen Denkmalbereich zu pressen, wofür es keine Notwendigkeit gibt. (Oder aus steuerlicher Sicht doch???)

Der nachfolgenden Generation wird dadurch auch der Weg verbaut, neue städtebauliche Wege zu beschreiten. Wir brauchen kein Freilichtmuseum.