Satzungsentwurf Denkmalbereichssatzung Combahnviertel

Ich bin mit meiner Frau Eigentümer eines Hausgrundstückes in der Dunantstraße. Das Objekt ist vermietet.
Die Dunantstraße wird in der gesamten Denkmalbereichssatzung kein einiges Mal genannt. In der Anlage 1.2 der Satzung (Seite 13) ist dieser Bereich weder für eingetragene Baudenkmäler, noch für historisch erhaltenswerte Bausubstanz, prägendes Wegenetz oder historisch erhaltenswerte Grünräume gekennzeichnet. Lediglich unter der Rubrick Erhaltungswert-städtebauliche Gründe (Seite 10) steht folgender Satz:
Zitat "Kleinere Teilbereiche zwischen Bröltalbahntrasse und der Kaiser-Konrad-Str. gehören nicht unmittelbar zum erhaltenswerten historischen Bestand des Viertels, stützen aber aufgrund der ähnlichen Gebäudemassen und Dachformen sowei der Grundstücksgrößen und des -zuschnitts des Kernbereiches das Erscheinungsbild des Denkmalbereichs."
Es kann ja wohl nicht sein, daß wegen ähnlicher Dachformen, Gebäudemassen oder Grundstücksgrößen für diesen Bereich die gleichen strengen Regeln (Siehe § 5 Erlaubnispflicht und § 6 Ordnungswidrigkeiten) der Denkmalbereichssatzung gelten.
Wir beabsichtigen ab 2024 an dem Objekt energiesparende Maßnahmen durchzuführen (Austausch der Fenster und der Haustür). Eventuell stehen weiterhin eine Dachsanierung (Aufsparrendämmung) und die Installation einer PV-Anlage an.
Ich gehe davon aus, daß diese Maßnahmen ohne vorherige Genehmigung des DSchG NRW durchgeführt werden können.
Bitte setzten Sie sich mit mir per Mail in Verbindung.

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