Welche Kosten verursacht die Satzung?

Denkmalbereichssatzung Combahnviertel mal anders.
Es ist richtig: Das Combahnviertel ist ein schönes Wohnviertel, fast direkt im Zentrum von Beuel und trotzdem direkt am Fluss mit der Anbindung ins Grüne, die Auenlandschaft die hinter der Rheinauenstraße beginnt. Es gibt alte aber auch neue Häuser, bezaubernde alleenartige Straßen genauso wie die vierspurige B56; aber stimmt die Aussage im Denkmalsatzungsgutachten wirklich: “Das Combahnviertel ist bedeutend für die Geschichte des Menschen“?
Erlauben Sie mir einfach die Frage: Was passiert mit diesem Viertel, wenn wir es nicht unter einen Denkmalsatzung stellen?
Könnte hier das neue „Bonnhätten“ entstehen? – Wohl kaum, dafür gibt es eine viel zu kleinteilige Eigentümerstruktur und diverse Häuser stehen bereits heute unter Denkmalschutz. Gleichzeitig ist bereits heute die Stadt Bonn Herr des Verfahrens. Sie ist für die Umsetzung des bestehenden Baurechts zuständig und gleichzeitig auch Genehmigungsbehörde. Ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt schon heute die Straßenführung mit den dazugehörigen Sichtachsen und auch die Begrünung an den Straßen – übrigens ist ja grade erst der Abriss mehrerer Häuser schon, mit den bereits vorhandenen Mittel verhindert worden.
In Zeiten, wo die Bundesregierung jährlich die Schaffung von 400.000 neue Wohnungen fordert, betonieren wir mit einer Denkmalschutzsatzung den Status Quo. Eine der Lösungsansätze, um Wohnungsnot zu lindern, das „Bauen im Bestand“, z.B. durch Dachanhebungen, Dachaufstockungen und Anbauten, wird durch die in Gutachten geforderten Schutzziele, wie den Erhalt der Höhenentwicklung der Bauten, der zusammenhängenden Dachlandschaften, der Maßstäblichkeit auch der rückwärtigen Bebauung und die Beibehaltung der Dachformen und der durchlaufenden Dachflächen und Trauflinien, unmöglich gemacht. - Wollen wir das wirklich?
Ist das Combahnviertel wirklich so homogen?
Grob geschätzt – leider gibt das Gutachten hierzu keine weiten Information - stehen heute maximal 10% der Gebäude unter Denkmalschutz. Es werden weitere ca. 30% der Gebäude als „historisch erhaltenswerte Bausubstanz“ eingestuft. Aber 60% der Gebäude haben mit Denkmalschutz nichts zu tun.
Im ganzen Norden des Viertels gibt es kein Haus was es bis heute auf die Denkmalliste geschafft hat. Auch an der Sankt-Augustiner-Straße und auch in der Verlängerung dem Konrad-Adenauer-Platz gibt es kein einziges Baudenkmal. Wenn man dann aber erkennt, dass gleichzeitig Gebäude die großflächig bis zu ersten, teils bis zur zweiten Etage gefliest sind, ja selbst ein altes Stromhäuschen wird durch dieses Gutachten zur „historisch erhaltenswerten Bausubstanz“, scheint mir hier eher der Wunsch, „der unter Schutz Stellung“ der Vater des Gedankens zu sein.
Schutzziele in der Praxis:
Die in den Schutzzielen festgelegten „Putzfassaden in hellen Farben“ oder auch die „weißen Farbe der Fenster“, mag zwar für den Inneren Bereich des Combahnviertels schön und passend sein. Für Häuser an der B56, die bereits heute unter den Abgasen, dem Feinstaub und nicht zuletzt Bremsenabrieb der dort verkehrenden Straßenbahnen leiden, sind solche Überlegungen eine Katastrophe. Ob ein Eigentümer in etwas investiert, was durch die die Auswirkungen des Verkehrs in kurzer Zeit wieder zerstören wird, erscheint sehr fragwürdig - nicht umsonst sind heute diverse Häuser in diesem Bereich zumindest teilweise gefliest.
Denkmalschutzsatz und erneuerbare Energien
Mit den vorgegebenen Schutzziel des Gutachtens, Beibehaltung der Dachformen mit anthrazitfarbenen Dachziegeln oder grauem Schiefer wird es selbst für die nicht unter Denkmalschutz stehenden Häuser schwierig, z.B. eine Solar- oder Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren. Schon bei der Informationsveranstaltung zur Denkmalschutzsatzung konnte die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit einer Balkonkraftwerk nur ausweichend beantwortet werden, obwohl man so etwas einfach wieder abschrauben könnte.
Bei allen Erhaltenswerden Gebäuden ist dann auf keinen Fall eine Außendämmung mehr möglich. Innendämmungen jedoch sind niemals so leistungsfähig. Auch sind Sie mit einem größeren Aufwand bei Planung und Durchführung und damit auch mit höheren Kosten, bei einem Verlust gleichzeitigen Verlust von Wohnfläche verbunden. Sicherlich ist für Häuser die unter „echtem Denkmalschutz“ stehen diese Wahl der Dämmung unumgänglich, aber sollen in Zukunft jetzt auch alle „erhaltenswerten Gebäude“ nur noch „ein wenig“ von innen gedämmt werden?
Einen weiteren Anreiz zu dämmen, die Aufteilung der CO2 Abgabe zwischen Vermieter und Mieter, fällt übrigens, per Gesetz, im Denkmalschutz bzw. im Milieuschutz auch ganz bzw. teilweise weg.
Denkmalschutzsatzung und Kosten
Eine Entscheidung für eine Denkmalschutzsatzung im Combahnviertel ist mit Kosten für die nächsten Jahrzehnten verbunden. Allein die Verwaltung und Prüfung von Veränderungsanträgen, aber auch Förderungsanträge und die dazugehörigen Mittel, stellen bei geschätzten 800 Gebäuden im Combahnviertel sicher einiges an Aufwand dar.
Leider kann ich hierzu überhaupt keine Informationen finden – kann man aber über ein Projekt entscheiden, wenn man nicht weiß welche Kosten man damit verursacht?
Schon heute kommen regelmäßig die Berichte über die schlechte Finanzsituation der Stadt und des Landes. - Müssen wir trotzdem alles machen, was vielleicht von einer Seite her schön wäre?