Frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 6222-2 „Büro-Campus Justus-von-Liebig-Straße“
Vom 22. August bis 5. September 2022 konnten Sie Ihre Meinung zum Bebauungsplanentwurf mitteilen.
© Bundesstadt Bonn
Hier haben Sie vom 22. August bis einschließlich 5. September 2022 die Gelegenheit, Ihre Meinungsäußerung zur Planung einzureichen. Nutzen Sie dafür das Eingabeformular auf der rechten Seite. Ihr Beitrag wird dann unten auf dieser Seite veröffentlicht. Dort können Sie sich auch über die Meinungen der anderen Nutzerinnen und Nutzer informieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für eine aktive Teilnahme zunächst anmelden bzw. registrieren müssen.
Anwohner wurden nicht zu einem früheren Zeitpunkt befragt und sollen nun vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Der Plan MUSS zu Gunsten der Anwohner angepaßt werden. Die Höhe der Gebäude direkt neben dem Wohngebiet ist so nicht hinnehmbar.
Bereits das vorab nach § 34 BauGB errichtete Objekt des 1. Bauabschnitts lässt Zweifel aufkommen, ob die Entscheidungsträger sich je einen Eindruck vor Ort machten.
Als frühere Anwohnerin habe ich immer den sicheren Fußweg aus dem angrenzenden Wohngebiet Richtung Bahnstation Tannenbusch Süd und Tannenbuscher Grundschulen geschätzt. Keine Gefahr für Kinder und Senioren und ein Weg vorbei an Grünflächen und Bäumen.
Die zu bebauende Fläche auf dem Campus besteht derzeit größtenteils aus Feldern und der Gartenanlage des Angela-Fey-Haus der Lebenshilfe – d.h. nahezu ausschließlich unversiegelten Flächen.
Der neue Bürokomplex wird dazu führen, dass die Verkehrsbelastung gerade in der Wohnsiedlung Römerweg und Haberstraße stark ansteigen wird. Hier kann ich mich der anderen Kommentaren nur anschließen.
In Bonn werden demnächst nur noch Büromitarbeiter herumlaufen, aber wo werden diese wohnen? In Bonn? Sicherlich nicht, hier kann man keine kostengünstige Mieten finden, es sei denn man ist auf Grundsicherung angewiesen. Weiter so!
Die Zufahrt zum Gebäude der Lebenshilfe wird ausschließlich über die Haberstraße erfolgen, die eine Breite von nur knapp über 5 Metern aufweist. Wir erwarten zu Stoßzeiten ein erhebliches Verkehrsaufkommen (inkl. Kleinbusse, Lieferfahrzeuge etc.).
Im Gutachten wird eingeräumt, dass die Kältewirkung für das angrenzende Wohngebiet durch die aktuell unbebauten Flächen nicht durch die geplanten Dach- und Fassadenbegrünung ausgeglichen werden kann.
Die geplante Bebauung im Plangebiet, insbesondere auch in der westlichen Baureihe (B2B, BA2C, Lebenshilfe) überschreitet die bestehenden Wohngebäude im Viertel Römerweg/Haberstraße/Carl-Duisberg-Straße um teilweise mehr als die doppelte Höhe.
Die Baugenehmigung für das Gebäude BA1 („BAFIN“) wurde im Rahmen einer Vorabgenehmigung erteilt, dh. ohne eine Anpassung des Flächennutzungsplans.
Guten Tag,
Ich bin Anwohner der Carl-Duisberg-Str. und lebe dort mit meiner Familie (zwei kleine Kinder) zum geplanten Büro-Campus JvL-Str. habe ich folge Frage: