Vorabgenehmigung Bauabschnitt BA1
Die Baugenehmigung für das Gebäude BA1 („BAFIN“) wurde im Rahmen einer Vorabgenehmigung erteilt, dh. ohne eine Anpassung des Flächennutzungsplans. Da die notwendigen Korrekturen erheblich sind erstaunt uns diese Vorgehensweise ohne umfassende politische und öffentliche Beteiligung. Bei uns Anwohnern erzeugt das Vorgehen das Gefühl, dass hierüber bereits Fakten für das gesamte Plangebiet geschaffen werden (sollen). Auch sind wir über die ausschließliche Orientierung der Planung an dem höchsten Gebäude („General Anzeiger) süd-ostwärts der Fraunhoferstraße überrascht, also einem Straßenzug, der außerhalb des eigentlichen Viertels auf der anderen Straßenseite liegt. Das bestehende Viertel, in dem das Gebäude im BA1 errichtet wurde, mit seinen Wohnhäusern wurde als weitere relevante Referenz komplett ignoriert.
Entsprechend ergeben sich folgende Forderungen aus der Situation:
(1) Umfassende Offenlegung der Hintergründe für Vorabgenehmigung des BA1 inkl. der rechtlichen Einschätzungen.
(2) Verzicht auf weitere Vorabgenehmigungen für weitere Bauabschnitte im Plangebiet.
(3) Verzicht auf jegliche Begründung für die Änderung des Flächennutzungsplans mit Referenz auf das bereits nahezu fertiggestellte Gebäude im BA1