Investoreninteresse versus Gemeinwohlinteressen
Bereits das vorab nach § 34 BauGB errichtete Objekt des 1. Bauabschnitts lässt Zweifel aufkommen, ob die Entscheidungsträger sich je einen Eindruck vor Ort machten. Ein Bezirksverordneter, äußerte sich in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 07.06.22 über das Bauvorhaben, es hätte ihm mal wieder gezeigt, wie subjektiv die Wahrnehmung sei. Anhand des ursprünglichen Plans hätte er das Bauvorhaben sehr gut gefunden. Beim Vor-Ort-Termin mit einigen Anwohnern des Römerwegs sei ihm doch schnell klar geworden, dass in dem Plan die Anwohner überhaupt nicht vorkommen.
Die derzeit festgesetzte Baumassenzahl auf 5,6 zu erhöhen berücksichtigt die Belange der direkten Anwohner in keinster Weise. Im Gegensatz zu der Bebauung ostwärts der Fraunhoferstraße, auf die die Vorhabenträgerin sich bezieht, grenzt westlich an die geplante Bebauung ein allgemeines Wohngebiet mit Gebäuden von bis zu 2 Vollgeschossen.
Bezüglich des Städtebaulichen Konzepts der Beschlussvorlage äußert sich die Vorhabenträgerin, die Baumassenzahl auf 5,6 erhöhen zu wollen. Damit würde die bauliche Dichte künftig max. dem entsprechen, was bereits heute im Industriegebiet östlich der Frauhoferstraße zulässig ist. Die Zunahme der baulichen Dichte in der Nähe zur vorhandenen Wohnbe-bauung gegenüber dem Status quo sei erheblich, trüge aber der Maßgabe des Baugesetzbuchs zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung.
Selbst aus wohlwollender Draufsicht kann ich mich dieser Haltung absolut nicht anschließen.
Mir wird hier nachdrücklich der Eindruck vermittelt, ein Flächennutzungs-plan soll nach dem "Radiergummiverfahren" geändert werden. Gemeinwohlinteressen fallen hinten runter.