November/Dezember 2022: Aktueller Sachstand der Vorplanung und weitere Onlinebeteiligung
Mit der Umgestaltung des linken Rheinufers zwischen Zweiter Fährgasse und Rosental nutzt die Stadt Bonn das Potential, den ca. 1,5km langen Ufer-Abschnitt umfangreich aufzuwerten. Die Maßnahmen helfen dabei das kulturelle Erbe dauerhaft zu sichern, die angrenzenden Quartiere für Bewohner*innen, Arbeitende und Gäste attraktiver zu gestalten, die notwendigen Komponenten einer Verkehrswende zu etablieren und die Anpassungen an den Klimawandel zu integrieren. Es entsteht ein attraktiver und repräsentativer Aufenthaltsbereich im Herzen der Bundesstadt, der Menschen in Kontakt bringt und zum guten Lebensgefühl in der Stadt beiträgt.
Wettbewerbsverfahren - Gesamtkonzept
Um bestmögliche Lösungsvorschläge für die Neugestaltung der Rheinuferpromenade zu erhalten, wurde 2021 ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, an dem 9 interdisziplinäre Planungsteams aus Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern teilgenommen hatten. Das Gesamtkonzept des Büros Planorama aus Berlin, zusammen mit VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH aus Dresden, wurde von dem Preisgericht zur weiteren Beauftragung vorgeschlagen, da dieser Beitrag die räumlichen Besonderheiten dieses Rheinuferabschnittes überzeugend herausarbeitet. Zudem geht die Planung sehr behutsam mit dem vorhandenen Baumbestand um. Er wird in der Planung fast vollständig erhalten und an zahlreichen Stellen ergänzt. Daneben wurden die gewünschten Maßnahmen zur Klimaanpassung mit großflächigen Entsiegelungen und dem Anlegen artenreicher Pflanzstrukturen gewürdigt.
Aktueller Stand der Vorplanung
Die Planung und Umsetzung der Neugestaltung der Rheinuferpromenade erfolgt in mehreren, aufeinander aufbauenden Phasen, welche jeweils in ihrer Detailschärfe immer konkreter werden.
Aktuell befindet sich das Projekt noch in einem frühen Planungsstadium, in dem die planerischen und technischen Machbarkeiten untersucht und bauliche Lösungen konzipiert. Hier geht es vorrangig um die Klärung der Verortung der gewünschten Funktionen in einem Gesamtkonzept mit einer ersten Darstellung der Lage und Dimensionierung sowie Angaben zu Höhenabwicklungen der einzelnen Funktionsbausteine, die umgesetzt werden sollen. Konkrete Details zu Materialien, einzelnen Ausstattungsgegenständen oder der tatsächlichen Pflanzenauswahl spielen hier grundsätzlich noch keine Rolle.
Auf Grundlage des Gesamtkonzeptes aus dem Wettbewerbsverfahren hat das Büro Planorama Landschaftsarchitektur weitergearbeitet, so dass nun ein neuer Planungsstand vorliegt, zu dem erneut Ihre Meinung gefragt ist.
Ihre Anregungen zu diesem Planungsstand werden dem Büro nach Abschluss der Umfrage zu Verfügung gestellt, so dass diese ausgewertet, geprüft und, sofern möglich, in die abschließende Vorplanung einfließen werden. Im Anschluss wird der finale Planungsstand den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt, so dass dann die weitere Konkretisierung darauf aufbauen kann.
Fußwege, Radwege, Fahrwege und Erschließungen
Der neue Rheinuferboulevard wird als ganzheitlicher, weitestgehend autofreier Stadtraum insbesondere für den Fuß- und Radverkehr aufgewertet. Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist in Zukunft grundsätzlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten. Ausnahmen hierfür bestehen für Anliegerinnen und Anlieger, Ver- und Entsorgungsverkehre sowie Lieferverkehre, sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind.
Auch wird das Erreichen von Sonderhalteplätzen für die An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen weiterhin möglich sein. Zudem bleibt der Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein-/ Ausfahrt der Operngarage in Nord-Süd-Richtung für Kfz-Verkehr befahrbar.
Da die Planung der Verkehrsführung sehr komplex ist und sich je nach Erschließungsrichtung der Straßenabschnitte am Rheinufer gravierende Auswirkungen auf die Umgebungsverkehre (z.B. Abbiege- und Einfahrtmöglichkeiten auf und von der B9) ergeben, konnten hier die möglichen Variantenprüfungen noch nicht abgeschlossen werden, so dass die Detailplanung der Kreuzungsbereiche zu diesem Zeitpunkt noch nicht dargestellt werden kann.
Da der Fahrbahnquerschnitt aufgrund der oben genannten Vorgaben für Rad- und Kfz-Verkehre bereits in großen Teilen festgelegt ist, haben die Varianten der Verkehrsführung keine signifikanten Auswirkungen auf die grundsätzliche Gestaltung des für den Fußverkehr bestimmten Promenadenbereiches. Nach Abschluss der Variantenprüfungen werden die Ergebnisse der Verkehrsplanung separat vorgestellt werden.
Weitere Informationen zum 1. Bauabschnitt - Alter Zoll bis Josefstraße
Weitere Informationen zum 2. Bauabschnitt - Josefstraße bis Rosental
Onlinebeteiligung November/Dezember 2022
Vom 24. November bis zum 18. Dezember 2022 konnten Sie uns Ihre Meinung zum aktuellen Stand der Vorplanung mitzuteilen. Wir wollten von Ihnen wissen:
Wie gefällt Ihnen die aktuelle Vorplanung? Was finden Sie gut - und wo sehen Sie noch Nachholbedarf? Haben Sie ergänzende Ideen?
Die eingereichten Beiträge der Teilnehmenden finden Sie hier