Flächendeckendes Parkgebühr auf allen öffent. Parkflächen im Stadtgebiet Bonn
Auf allen Flächen im Stadtgebiet Bonn, auf denen Regelgerecht ein Kraftfahrzeug abgestellt werden darf, wird eine Mindestparkgebühr von €0,50 je Tag erhoben. Es können Tages-, 7 Tages-, und Monats- und Jahresparkscheine erworben werden. Die Einnahmen sollten im Wesentlichen der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Denkbar ist, dass die Bürger über diese Einnahmen wieder gesondert abstimmen, für welche Infrastrukturmaßnahmen die Gelder verwendet werden.
Begründung:
Ein Parkplatz an sich ist keine notwendige Einrichtung der Daseinsfürsorge, im Gegensatz zu Straßen und Schienen, die der Mobilität der Bevölkerung dienen. Viele Bürgerinnen halten private Stellflächen vor. Hierfür haben sie auch in verschiedener Weiße entgelte gezahlt: Erwerb und Ausbau des Grundstücks, Grundsteuer, Miete für eine Stellfläche. Es kann nicht angehen, dass die Gemeinschaft für einen Teil der Bürgerschaft kostenfrei Stellflächen bereit hält. Insbesondere, da ca. 1/4 der Bonner Haushalte kein Auto vorhalten. Diese Bürger zahlen über Grundsteuer etc. für die Parkflächen, die von anderen genutzt werden. Im Einzelnen sind ggf. Änderungen im KAG zu ändern.
Kommentare
am 03. Dez. 2014
at 18:59Uhr
Den Vorschlag gibt es schon
Den Vorschlag gibt es schon an anderer Stelle. Immobilieneigentümer bezahlen eine sogenannte Stellplatzablöse, wenn sie keinen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück errichten können. Dafür wird je nach Lage bis zu 11.700 Euro pro Wohneinheit fällig. Damit errichtet die Stadt dann öffentlichen Wohnraum (oder eben auch nicht).
am 03. Dez. 2014
at 19:00Uhr
RE: RE:
@#1 @#1 "Damit errichtet die Stadt dann öffentlichen Wohnraum " sollte heißen "öffentlichen Parkraum".
am 03. Dez. 2014
at 23:41Uhr
Was soll denn das Sitzen auf
Was soll denn das Sitzen auf einer Parkbank kosten?
am 04. Dez. 2014
at 00:38Uhr
Fahrräder
Muss die Gebühr dann auch für E-Fahrräder und Kinderwagen entrichtet werden?