Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan-Nr. 6721-1 "Kreuzherrenstraße"
Im Frühjahr 2021 konnten Sie uns Ihre Meinung zum Bebauungsplan-Nr. 6721-1 "Kreuzherrenstraße" mitteilen.
© Bundesstadt Bonn
Hier haben Sie vom 28. April bis zum 12. Mai 2021 die Gelegenheit, Ihre Meinungsäußerung zur Planung einreichen. Nutzen Sie dafür das Eingabeformular auf der rechten Seite. Ihr Beitrag wird dann unten auf dieser Seite veröffentlicht. Dort können Sie sich auch über die Meinungen der anderen Nutzerinnen und Nutzer informieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Teilnahme zunächst anmelden bzw. registrieren müssen.
Bonn-Beuel, 12. Mai 2021
Bezug: Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6721-1 (vorher 7921-2) „Kreuzherrenstraße“
Stellungnahme
bezugnehmend auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bauvorhaben der Flurstücke 317 und 318 in der Gemarkung Beuel, möchten wir als direkte Nachbarn zum gelplanten Neubau folgende Bedenken und Gedanken äußern:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit legen wir Widerspruch gegen die Fortsetzung des Bebauungsplanes Nr. 6721-1 "Kreuzherrenstraße" im Stadtbezirk Beuel,
Ortsteil Limperich Flur 71, Flurstücke 317 und 318
ein.
Bezahlbarer Mietraum ja, aber bitte keine Sozialwohnungen. Es gibt noch Bürgerinnen und Bürger, die sich die überteuerten Mieten nicht leisten können und dennoch leider über der Grenze für einen WBS verdienen!
Ich wünsche mir den Bau der 2 Mehrfamilienhäuser mit 3 Geschossen und 50% davon als geförderter Wohnungsbau. So entstehen mehr Wohnungen, die dringend benötigt werden und sie sind zur Hälfte auch für weniger "Betuchte" erschwinglich.