Kanalsystem
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit legen wir Widerspruch gegen die Fortsetzung des Bebauungsplanes Nr. 6721-1 "Kreuzherrenstraße" im Stadtbezirk Beuel,
Ortsteil Limperich Flur 71, Flurstücke 317 und 318
ein.
Mit unserem Brief vom 26.10.19 an die Stadt Bonn und das Planungsbüro Joe Hoormann haben wir auf unsere Bedenken und Grundbuchrechte an genannten Flurstücken bekannt gegeben. (Grundbuch von Beuel Blatt 3686 (Flur 71, Flurstück 222) den Abwasserkanal auf den Grundstücken 316, 317 und 318 in seinem funktionstüchtigen Zustand zu belassen)
Zwar ist die Entscheidung zur Beteiligung der Öffentlichkeit getroffen worden, eine Kontaktaufnahme seitens des Planungsbüros fand jedoch nicht statt. So vermissen wir jedweden Kommentar zur Abwassersituation.
Unserer Kenntnis nach bestehen Sammler auf den Grundstücken die durch Anschluss weiterer Wohneinheiten und Flächenversiegelung schnell überlastet sind.
Wir befürchten einen wesentlichen Schaden an unserer Bausubstanz durch einen Rückstau bei großen Niederschlagmengen. Wir melden entsprechende Ansprüche an, sollten weitere Einheiten an das bestehende Kanalsystem auf den Flurstücken angeschlossen werden.
Eine Fortsetzung des Verfahrend kann nur nach Gutachten zur Klärung der Abwasserleitungen erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Paul Pieper