Geh- und Radweg am Rhein

Verkehr-Bauen-Umwelt
Stadtbezirk Bonn

Die Geh- und Radwege am Rhein entsprechen oft nicht den gesetzlichen Vorgaben der STVo. Mindestbreiten. Innerorts sind hier mindestens 2,5m und außerorts 2m vorgesehen. Am Rhein herrscht zudem Verkehr in beide Richtungen. Somit sollte hier deutlich mehr als die Mindestbreite als Ziel vorliegen.