Badeteich
Im Derletal gibt es verschiedene Teiche. Ich rege an, diese oder einen davon in einen Zustand zu versetzen, dass er im Sommer als Badeteich / Naturbadeteich genutzt werden kann. Es wäre eine echte Bereicherung, wenn im Sommer Menschen dort baden oder mit ihren Kindern planschen könnten
Die Teiche liegen im Landschaftsschutzgebiet "Hardtberg", im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst. Eine Nutzung der Teiche zum Baden ist nicht mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgesetztes vereinbar. Eine Genehmigung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Zudem befindet sich das Hardtbergbad in unmittelbarer Nähe, weshalb dem Anliegen nicht nachgegangen werden kann. Baden gilt gemäß § 25 Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) i.V.m. § 20 Landeswassergesetz (LWG-NRW) zum Gemeingebrauch von und an Gewässern und ist grundsätzlich nicht untersagt. Allerdings widerspricht das Herrichten der Derletalteiche zu Badegewässern den wasserrechtlichen Bewirtschaftungszielen für oberirdische Gewässer gemäß § 27 WHG. Zudem wird die Einhaltung der Qualitätsmerkmale gemäß Badengewässerverordnung als nicht realistisch angesehen. Das Vorhaben ist aus wasserrechtlicher- und wirtschaftlicher Sicht nicht umsetzbar.