Ordnungsamt fürs Ordnungsamt
Am Wochenende parken nachts in der Rheinaue Fahrzeuge des Bonner Ordnungsamtes unbeleuchtet quer auf den Radwegen. Wenn man diesen Spezialexperten Knöllchen verpassen würde, hat dies einen positiven Einfluss auf die Stadtkasse und würde die Sicherheit von Radfahrern deutlich verbessern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorschlag eignet sich inhaltlich nicht als Maßnahme im Sinne der Aktion „Bürgerhaushalt.
Kommentare
am 27. Jun. 2018
at 13:18Uhr
Verwarnungsgelder
Die Stadt Köln nimmt mehr als 30 Millionen an Ordnungsgeldern im Jahr ein. In Bonn gibt es anscheinend 23 Mitarbeiter des Ordungsamtes mit der Aufgabe der Prüfung des ruhenden Verkehrs, allerdings sieht man sie zwar zu zweit in Autos umherfahren, allerdings ohne daß noch sichtbar auf z.B. Falschparkern "Knöllchen" , wie in früheren Zeiten sichtbar sind. Auf meinem Fußweg zwischen dem Neubaugebiet Hölder in Röttgen über Ückesdorf und Lengsdorf nach Endenich habe ich spasseshalber mal die Anzahl falschparkender Autos gezählt: Es waren 56. Hinzu kamen noch 2-3 Fahrzeuge , die die Anwohnerstraße Uhlgasse in Lengsdorf als Abkürzung nutzten. Im Neubaugebiet Am Hölder allein könnten die Damen und Herren des Ordnungsamtes am Abend und jedes Wochenende eine Vielzahl von in verkehrsberuhigten Strassen parkenden Falschparkern mit Ordnungsgeldern versehen. Anscheinend braucht die Stadt Bonn das Geld nicht und gibt zusätzlich noch Geld für Schilder aus, die ohne Konsequenzen leider immer weniger beachtet werden.
am 08. Jul. 2018
at 10:56Uhr
Stellungnahme zur Stellungnahme der Verwaltung
Da auch mir bereits häufiger aufgefallen ist, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihre Dienstfahrzeuge ordnungswidrig abgestellt haben, während sie andere ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge aufgeschrieben haben, finde ich den Vorschlag - auch wenn er nicht, da gebe ich der Verwaltung recht - keine Maßnahme im Sinne der Aktion "Bürgerhaushalt" ist - sehr angebracht.
Vielleicht könnte die Leitung des Ordnungsamtes ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass auch diese angehalten sind, ordnunggemäß ihr Fahrzeug abzustellen, wenn sie im Einsatz sind. Schließlich sind sie ja auch Vorbild für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer.