Fahrradwege Beuel

Verkehr-Bauen-Umwelt
Beuel

1. Entfernung des Fahrradfahrverbotes vor dem Bonner EIngangstor (Kreuzung B56/Sankt Augustiner Straße) Richtung Vilich.
2. Verbreiterung des Fahrradweges Sankt Austiner Str./Ecke Kreuzstr.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zu 1. Das Befahren des gemeinsamen Geh-Radwegs ist lediglich in die Fahrtrichtung nach Süden erlaubt. Der Weg ist an dieser Stelle zu schmal, um ihn für Begegnungsverkehr für Radfahrende zu öffnen. Dies wurde an dieser Stelle ausdrücklich durch das Auftragen des Piktogramms verboten, denn andernfalls kommt es hier zu Konflikten mit sich am Knotenpunkt angestauten Radfahrenden, welche zeitweise ein sehr hohes Radverkehrsaufkommen in Richtung Süden erzeugen. Die Beschilderung kann nicht entfernt werden. Sie wurde auf Beschluss der Unfallkommission aufgestellt, damit weniger Radfahrer in die falsche Richtung fahren.
Zu 2. Mit dem Beschluss DS 190443 wurde eine Umgestaltung des Straßenraums der St. Augustiner Straße auf diesem Abschnitt beschlossen. Diese beinhaltet eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Ein entsprechender Plan ist unter der DS Nummer einsehbar.

Kommentare

Die Engstelle für stadtauswärts fahrende Radfahrer an der Tierarztpraxis (Gehwegmitbenutzung, entgegenkommende Fußgänger hinter der Hausecke nicht sichtbar, man kann nur hoffen, dass diese das Klingeln hören) ist ein Ärgernis!