Schaffung neuer Beitragsstufen für Elternbeiträge

Bildung und Soziales
Einnahmevorschlag
Stadtbezirk Bonn

Die Elternbeitragssatzung der Stadt Bonn sieht eine soziale Staffelung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vor. Dabei steigt nicht nur die absolute, sondern auch die relative Belastung mit steigendem Einkommen der Eltern auf der Grundlage von derzeit acht Beitragsstufen an:

Betrachtet man jeweils die Mitte einer Beitragsstufe, steigt der prozentuale Anteil am monatlichen Haushaltseinkommen, der für einen Elternbeitrag aufzubringen ist, von rund 2,8 % in der zweiten Stufe - der ersten beitragspflichtigen Stufe - über rund 3,6 % in der vierten Stufe auf rund 4,9 % in der siebten Stufe. Die achte Beitragstufe ist nach oben unbegrenzt und sieht für alle Einkommen von jährlich über 85.897 Euro denselben Elternbeitrag vor. Das hat zur Folge, dass Haushalte mit einem Jahreseinkommen von 120.000 Euro relativ geringer belastet werden als Haushalte mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro.

Dieses Ergebnis ist nicht nur sozial ungerecht, es eröffnet auch Potential für einen zusätzlichen Beitrag hoher Einkommen bei der Deckung der Kosten für die Kinderbetreuung. Dabei sind die relativ hohen Einkommensbeträge vor dem Hintergrund des sehr weitgehenden Einkommensbegriffs zu sehen, der in der Elternbeitragssatzung zugrunde gelegt wird. Insbesondere ist danach das Bruttoeinkommen maßgeblich, also das Einkommen vor Abzug der Einkommensteuer und der Sozialabgaben, das somit wesentlich höher ist als das den Haushalten für die Lebensführung tatsächlich zur Verfügung stehende Nettoeinkommen. Das hat zur Folge, dass gerade Doppelverdienerhaushalte, die besonders von einer Kinderbetreuung profitieren, oftmals ein "Einkommen" (im Sinne der Elternbeitragssatzung) von deutlich über 60.000 Euro erzielen. Insbesondere im Bereich hochqualifizierter Berufe, wie es in Bonn mit seinem hohen Anteil von Bundesbehörden und Großkonzernen viele gibt, wird auch die bisherige Einkommens"ober"grenze von 85.897 Euro nicht nur in seltenen Ausnahmefällen überschritten werden. Diese Haushalte profitieren im Verhältnis zu Haushalten mit geringerem Einkommen davon, dass der absolute Elternbeitrag oberhalb dieser Grenze nicht mehr steigt.

Es bietet sich daher an, weitere Einkommensstufen oberhalb von 85.897 Euro zu schaffen. Die Stadt Köln sieht z. B. eine Stufe bis 100.000 Euro vor, Bergisch-Gladbach mehrere Stufen bis 130.000 Euro und Frechen sogar bis 150.000 Euro. Bonn sollte diesem Beispiel folgen und sicherstellen, dass die Einkommen in solchen höheren Stufen relativ zumindest in gleichem Maße belastet werden wie Einkommen der bisherigen Stufe von 73.626 bis 85.897 Euro. Die daraus folgende Belastung in Höhe von (im Mittel) etwa 4,9 % des monatlichen Einkommens dürfte gerade auch für höhere Einkommen ohne weiteres tragbar sein, würde aber einen relevanten zusätzlichen Finanzierungsbeitrag erschließen, der nicht nur für eine finanzielle Entlastung der Stadt, sondern ggf. auch für eine gewisse Verminderung der Belastung in den niedrigeren Einkommensstufen genutzt werden könnte.

Stellungnahme der Verwaltung

Im Sinne einer sozial gerechten Verteilung der Lasten auf Bezieherinnen und Bezieher aller, auch hoher Einkommen, hält die Verwaltung den Vorschlag für nachvollziehbar und wird bei Annahme des Antrags eine entsprechend geänderte Satzung zum Beschluss vorlegen.

Die Gestaltung der Elternbeitragstabelle zur Elternbeitragssatzung entspricht den Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), wonach eine soziale Staffelung sowie die Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit zu berücksichtigen sind. Damit wurden die Strukturen der vor Erlass der kommunalen Elternbeitragssatzung geltenden landeseinheitlichen Elternbeitragstabelle übernommen.

Die für Bonn geltende Elternbeitragstabelle wurde zuletzt 2010 um zwei Einkommensstufen (nach oben) erweitert. Aufgrund der Entwicklung und Erkenntnisse hinsichtlich der oberen Einkommensgruppe und mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung hat die Verwaltung im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2015/2016 bereits vorgeschlagen, die aktuelle Elternbeitragstabelle um zwei Einkommensstufen zu erweitern, so dass dann ab einem Einkommen von über 110.439 € der nach der jeweiligen Betreuungsart variierende Höchstbeitrag zu zahlen ist. Die Verwaltung geht von jährlichen Mehreinnahmen von ca. 1,0 Mio. € aus. Diese Annahme stützt sich auf Auswertungen der Elternbeitragsfälle, die sich in die aktuelle höchste Einkommensstufe eingruppiert haben und dennoch Einkommensangaben/-nachweise gemacht/vorgelegt haben.

Die Verwaltung hielt es - ggf. als ersten Schritt - für angemessen, zwei Elternbeitragsstufen anzufügen. Das kommunale Satzungsrecht lässt es allerdings in der Tat zu, die Elternbeitragstabelle nach oben hin über die bereits vorgeschlagene Erweiterung hinaus mit weiteren Beitragsstufen zu versehen. Sicherlich sind dann weitere Mehreinnahmen in derzeit aber nicht zu beziffernder Höhe zu erwarten.

Die Elternbeiträge für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule erreichen bereits in Stufe IV (ab 49.084 Euro) den Höchstbeitrag von 150 Euro. Diese Obergrenze ist vom Land vorgegeben und darf nicht überschritten werden. Insofern ist in diesem Bereich keine Veränderung möglich.

Entscheidung des Stadtrats vom 07. Mai 2015:

Dem Bürgervorschlag wurde zugestimmt. Erläuterung folgt.

Kommentare

Ferner wäre es gerecht, wenn vom Netto- anstatt vom Bruttogehalt ausgegangen würde. Verbeamtete Beitragszahler landen, trotz 20 %iger Anpassung regelmäßig eine Stufe tiefer bei den Beiträgen.

Man sollte aber nicht unerwähnt lassen, dass ein Kindergartenplatz in Bonn trotzdem teurer ist als in Köln. Köln mag die Stufen anders aufgeteilt haben. ( evtl. sozial gerechter indem in niedrigeren Stufen weniger als in Bonn zu bezahlen ist) Fakt ist aber auch, in Bonn kostet der Kindergartenplatz in der teuersten Stufe 388€ ( 45h / über 85.897€) in Köln kostet der Platz in der teuersten Stufe 369,16€ ( 45h über 100.000€)
Zwischen 78.000€ - 100.000€ kostet der Platz in Köln nur 307,63€)
Das Problem, warum einem das in Bonn sozial ungerecht vorkommt ist nicht unbedingt deswegen, dass die höheren Einkommen zu wenig bezahlen, sondern, dass die "mittleren" zu viel belastet werden. ( Im Städtevergleich)
In Bergisch Gladbach ähnlich: Da kostet ein 45h Platz bei einem Einkommen zwischen 80.000 - 90.000€ nur 250€ und zwischen 90.000€ - 100.000€ kostet es 280€. Erst ab einem Einkommen von 120.000 - 130.000€ zahlt man 370€, das ist immer noch weniger als in Bonn die Familien mit einem Einkommen ab bereits 85.897€ bezahlen.

Fazit: Bonn langt bei seinen Familien im Vergleich zu anderen Städten besonders zu. Bonn ist was das angeht ziemlich teuer!

@#2 Ich bin in der höchsten Stufe und wohne am Rand von Bonn (hin zu Alfter). Man braucht nur mal in den Rhein-Sieg-Kreis schauen, dann wird man feststellen, dass Bonn insgesamt doch nicht so teuer ist.

@#2 @#2 Es ist in jedem Fall richtig, dass das Beitragsniveau in Bonn nicht unbedingt niedrig ist. Deswegen umfasst der Vorschlag ja auch die Option, die Belastung in den niedrigeren Einkommensstufen ggf. zu verringern (unter Wahrung der in der Summe zu erzielenden Mehreinnahmen). Dessen ungeachtet ist das Beitragsniveau in Bonn keineswegs *exorbitant* hoch. Im Vergleich zu den 388 Euro in Bonn liegt der Maximalbetrag in Bergisch-Gladbach beispielsweise bei 400 Euro, in Bedburg bei rund 512 Euro(!), in Hennef bei 410 Euro oder in Königswinter bei 418 Euro. Die Einführung von ein oder zwei zusätzlichen Einkommensstufen mit einer Anhebung um jeweils z. B. 20 Euro bliebe durchaus noch in diesem Rahmen, selbst wenn ausblendet, dass die unerfreuliche Haushaltslage in Bonn evtl. hier auch eine Sonderstellung in der Umlandsbetrachtung rechtfertigen würde.

@#2.2 @#2.2 Ja über solch eine Steigerung der Beiträge kann man sicherlich nachdenken. Das wäre sicherlich tragbar, wenn man eine Stufe einführt, die dann noch mal 20€ mehr Kosten würde. Einige sprechen hier aber von DEUTLICHEN Erhöhungen. Irgendwo hört es dann auch mal auf. Evtl. ist es auch in NRW besonders teuer? Ist zumindest mein Eindruck nach einem "Zuzug" aus einem anderen Bundesland. Mehr geboten wird hier allerdings nicht für's "teure" Geld!

Schonmal daran gedacht dass diejenigen mit einem hohen Einkommen sowieso schon progressiv Steuern zahlen und damit weit mehr (absolut und relativ) als andere und damit die Kindergärten per se finanzieren?

@#3 @#3 Das ist sicherlich richtig, gilt aber natürlich auch für die Bezieher mittlerer Einkünfte, die ebenfalls progressiv mehr (absolut und relativ) zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beitragen als Bezieher geringer Einkünfte. Die Frage ist doch, warum gerade Haushalte mit einem Einkommen im mittleren bzw. leicht überdurchschnittlichen Bereich absolut und relativ am stärksten belastet werden, während Haushalte mit einem deutlich überdurchschnittlichen Einkommen absolut in derselben Höhe und relativ sogar wesentlich geringer zur Finanzierung der Kinderbetreuung beitragen. Das ist meines Erachtens schwer zu rechtfertigen, zumal, zum einen, die soziale Staffelung der Beiträge - und damit der Gedanke: wer wirtschaftlich leistungsfähiger ist, soll auch mehr leisten - in den gesetzlichen Vorgaben angelegt ist und, zum anderen, gerade die Bonner Beitragssatzung mit steigendem Einkommen nicht nur eine absolut höhere, sondern auch eine relativ stärkere Belastung vorsieht. Es ist schwer erklärlich, warum dieser Ansatz ausgerechnet bei einer Einkommensgrenze aufgegeben wird, ab der die betroffenen Haushalte deutlich überdurschnittliche Einkommen erzielen. (Das unterscheidet die Situation auch wesentlich von der Einkommensteuer, bei der die Belastung mit Erreichen der Obergrenze zwar relativ nicht mehr zunimmt, aber dafür absolut weiter steigt. Bei den Elternbeiträgen bleibt mit Erreichen der Obergrenze die Belastung absolut gleich und sinkt damit relativ.) Hinzu kommt, dass mit zunehmendem Einkommen auch der individuelle wirtschaftliche Vorteil zunimmt, der mit der Kinderbetreuung (und der durch sie eröffneten Möglichkeit zur Erzielung von Einnahmen aus Berufstätigkeit) verbunden ist. Deswegen ist der Vorschlag meines Erachtens sozial gerecht, zumal es ja auch um eine lediglich sehr maßvolle Mehrbelastung besserverdienender Haushalte geht.

@#3.1 @#3.1 Trotzdem darf nicht vergessen werden das die Deckung der Kosten nach Deckung durch Elternbeiträge ohnehin deutlich überdurchschnittlich von den hohen Einkommen getragen werden. Und somit bereits überdurchschnittlich (meinetwegen entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - was auch immer das eigentlich bedeuten mag) beitragen.

Die derzeitige Beitragsstruktur steht in keinem Verhältnis zur angebotenen Leistung. (vergleiche Pflegeheime, etc.)
Selbst ich habe in den 90ern gelacht, als mein Sohn in den Kindergarten (25 Std) kam, über den lächerlichen Beitrag.
Daher neue Stufen. Vor allem in den höheren Gehaltsstufen erhebliche Steigerungen. Man darf nicht vergessen, daß die heutige KiTa für viele Personenkreise ein reiner persönlicher Luxus ist, der Freiheit ermöglicht und Erziehungsaufträge für kleines Geld delegiert. Daher sollte auch entsprechend dafür gezahlt werden, die kleinen "stubenrein" zu bekommen.

@#4.1 @#4.1 Kinder sind meiner Meinung nach auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Schaut doch mal in all die Länder die uns weit voraus sind und in allen Studien viel besser abschneiden als wir. In Schweden oder ähnlichen Ländern führt man solche Diskussionen gar nicht erst. Die Ausbildung von Kindern sollte einem so reichen Land wie Deutschland schon was wert sein. Nur die deutsche Gesellschaft legt ihrer Prioritäten einfach anders und das Geld wird an anderen Stellen ausgegeben. Wo soll denn das hinführen, dass man demnächst für einen Kindergartenplatz 600 oder 700 oder gar 800 Euro ausgibt, plus Essensgeld, plus Vereinsbeiträge ( ist ja nicht so das jeder einen Platz in einem städtischen Kindergarten bekommt)
Wir sind vor einigen Jahren von Frankfurt a.M. nach Bonn gezogen und haben festgestellt, dass es hier deutlich teurer ist. In Frankfurt kostet beispielsweise ein Vollzeit Platz für Kinder unter 3 Jahren 198€ und für Kindergartenkinder 111€.

@#4.1.1 @#4.1.1 Bei der Kita (besonders unter 3J) geht es definitv nicht um "Ausbildung". Es geht um "Abgeben". Der Erziehungsauftrag sollte eigentlich von den Eltern erfüllt werden. Wie hat es denn früher geklappt??? Also entweder entsprechend bezahlen oder es muß sich selbst gekümmert werden. Dies hat nichts mit den Kosten von Schule und Studium/Ausbildung zu tun. Wobei bei Ausbildungen den Großteil die Betriebe bezahlen (ich bilde selber im Handwerk aus). Ich war übrigens selber im Kath. Kindergarten (Holzlar/ vormittags).... und hatte eine Kindergärtnerin.... Also ein "Garten" mit "Gärtnerin".... etwas gemerkt?? Heute haben wir "Kindertagesstätte" mit "Erziehern"!!!!!!

@#4.1.1.1 @#4.1.1.1 Um den heutigen, gegenüber denen vor dreißig Jahren veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen und den auch finanziell gestiegenen Anforderungen an Eltern gerecht zu werden -und um als Frauen nicht in eine Altersarmut zu schlittern, in der sich heute Millionen von Witwen befinden, die sich in jungen Jahren ausschließlich auf ihre Mutterrolle konzentriert haben - brauchen wir eine gute, liebevolle, verlässliche und möglichst auch für "Mittelschichtseltern" bezahlbare Kinderbetreuung für alle Altersstufen. Sowohl bei (offensichtlich in der aktuellen Lebenswirklichkeit gestiegenem) Bedarf für unter Dreijährige als besonders auch als OGS-Betreuung für Schulkinder. Hieran sollten sich alle Einkommensgruppen gleichmäßig, jeweils nach ihren Möglichkeiten, beteiligen.

Vielleicht ist der Aufwand zu hoch, für eine relativ kleine Gruppe eine eigene Progressionsstufe einzurichten. Tatsächlich verdienen in Deutschland nur 1% aller Arbeitnehmer mehr als T€ 120 p.a. Dies könnte in Bonn überdurchschnittlich mehr sein, aber wenn ich den Pendelverkehr auf den Autobahnen sehe, wohnen die zum großen Teil auch im Umland. In Düsseldorf kosten die Kindergartenbeiträge exakt 0 €.

@#5 @#5 Ginge es nur um seltene Ausnahmefälle, könnte sich in der Tat die Frage stellen, ob der Vorschlag den mit ihm verbundenen Aufwand wert ist. Allerdings geht es ja nicht um Arbeitnehmer, die "mehr als T€ 120 p. a." verdienen, sondern um Haushalte, die ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als rund 86.000 Euro erzielen. Schon deshalb werden wesentlich mehr als die genannten 1 % betroffen sein, deren Einkommen mehr als 120.000 Euro beträgt (die aber andererseits auch nicht zwingend Kinder haben werden). Darüber hinaus kommt es nicht auf den einzelnen Arbeitnehmer an, sondern auf das Haushaltseinkommen, das oftmals auch von zwei Arbeitnehmern gemeinsam erwirtschaftet wird. Insoweit reicht also bereits ein Bruttojahreseinkommen von 43.000 Euro (pro berufstätigem Elternteil) aus, um die Einkommensobergrenze zu erreichen. (Außerdem geht es natürlich nicht nur um Arbeitnehmer, sondern auch um Beamte, Selbständige und andere Gruppen, die tendenziell höhere Einkünfte erzielen als abhängig Beschäftigte.) Der SPIEGEL ist jedenfalls unlängst von einem “Durchschnittsbürger”-Bruttofamilieneinkommen von 6.364,00 Euro monatlich bzw. 76.368,00 Euro jährlich ausgegangen (DER SPIEGEL 19/2014, 58, 60), also bei einer bundesweiten Betrachtung von einem Durchschnittseinkommen, das nur 10.000 Euro unterhalb der für die sozioökonomisch vermutlich über dem Bundesdurchschnitt liegende Stadt Bonn derzeit geltenden Obergrenze liegt. Das ist natürlich eine sehr vereinfachende Betrachtungsweise, zumal der SPIEGEL von einem Vierpersonenhaushalt ausgegangen ist und es in der Realität auch Alleinerziehende und Dreipersonenhaushalte gibt, die tendenziell z. T. deutlich weniger Einkommen erzielen werden als Vierpersonenhaushalte. Es zeigt aber, dass es jedenfalls im Bereich der tatsächlich ja durchaus sehr verbreiteten Vierpersonenhaushalte eine durchaus relevante Zahl an Haushalten geben wird, deren Jahresbruttoeinkommen mehr als 86.000 Euro beträgt. Hinzu kommt, dass die Umsetzung des Vorschlags keinen relevanten Aufwand verursachen wird. Es wären - jedenfalls grundsätzlich - nur neue Einkommensstufen in der Satzung vorzusehen. Den Einkommensnachweis müssen die Haushalte ohnehin schon führen - und die Verwaltung muss ohnehin bereits prüfen, welcher Elternbeitrag sich auf dieser Grundlage ergibt. Nennenswerte Mehrkosten werden daher bei Umsetzung des Vorschlags nicht anfallen.

Es sollten unbedingt weitere Stufen eingebaut werden. Es kann nicht sein, dass eine Familie, die gerade so in die höchste Stufe (z.B. OGS mit 150.-€) fällt, das Gleiche zahlt, wie eine Familie die deutlich mehr verdient. 150.-€ sollte nicht die letzte Stufe sein. 2-3 weitere Stufen dürfen eingebaut werden. Und WENN es dann auch wieder ein Ferienprogramm gibt, darf diese letzte Stufe ruhig deutlich deutlich höher liegen.
Zudem: Keine Vergünstigung mehr für Geschwisterkinder und keine Aufnahme in die OGS mit 0€ Beitrag.

@#6 @#6
Der Höchstsatz ist bei 150 € gedeckelt (NRW-Vorgabe). Um mehr Einnahmen zu generieren, könnte die Stadt also bestenfalls die Einkommensgrenzen bei der Staffelung ABSENKEN, damit mehr Familien in höhere Beitragsgruppen fallen.
Alternativ können aber liquide Spender (muss sich nicht auf Eltern beschränken!) jederzeit den zumeist freien Trägern der OGS spenden. Das würde auch schon helfen und die Stadt muss nichts dafür tun.

@#6.1 @#6.1 @#6.1 Spenden könnten natürlich helfen, eröffnen den OGS-Trägern jedoch keine Planungssicherheit. Personal kann auf solcher Grundlage nicht beschäftigt werden

@#6.1 @#6.1 Das hat dir Stadt ja eh schon lange getan. Das ist ja der Grund warum es viele als sozial ungerecht empfinden. Man bedient sich dem Höchstsatz einfach schon relativ früh.

Doppelverdiener - gutes Einkommen - da sollte man auch mehr zahlen...

Wir - als eine Familie des "Mittelstandes" - sehen eine gerechtere Verteilung der Betreuungskosten, indem einkommensstärkere Familie (über EUR 85.897) auch stärker an den Kosten beteiligt werden. Aus unserer Sicht ist die aktuelle Deckelung der Kosten ab Einkommen über EUR 85.897 (insbesondere bei Doppelverdienern) nicht nachvollziehbar.
Zudem ist darüber nachzudenken, warum in Bonn das letzte Kindergartenjahr für alle Einkommensgruppen grundsätzlich frei ist. Für alle Familien zwar eine willkommene Entlastung. Kann sich die Stadt angesichts der derzeitigen Haushaltslage diesen Luxus erlauben? Ich denke: NEIN!

@#8 @#8 Das letzte Kindergartenjahr ist aufgrund eines NRW-Gesetzes frei! Da gibt es keinen Handlungsspielraum. Wer aber ohnehin mehr als nur ein Kind hat und der Abstand bei den Kindern nicht zu groß ist, hat bei dem/n älteren Kind(ern) ohnehin real kein kostenloses Jahr. Das große Kind ist dann zwar beitragsfrei, aber für das jüngere Kind wird dann der Beitrag fällig, weil kein Geschwisterbonus mehr gilt.

Es erscheint nicht ganz passend, immer nur isoliert über die Kosten für frühkindliche Erziehung mit zahlreichen feinziselierten Vorschlägen zu sprechen, die Kosten für Schule und Studium jedoch vollkommen selbstverständlich mit 0 EUR (von Bücherkosten etc. einmal abgesehen) anzunehmen. Wenn man dann noch in Betracht zieht, dass Lehrer deutlich mehr verdienen als Erzieher, die Personalkosten der Schulen daher über denen der Kindergärten liegen, erscheint mir die Diskussion über die immer höhere und einseitige Belastung von Eltern kleiner Kinder (egal welcher Einkommensgruppe) ungerecht.

Dann lohnt es sich bald gar nicht mehr, dass der Elternteil, der sich primär um das/die Kinder kümmert arbeiten geht.

In dieser Gehaltsklasse wird sowie schon (fast) der höchste Steuersatz angewendet, von jedem verdientem Euro kommt nur noch ca. die Hälfte an. Der Beitrag ggü. der Allgemeinheit ist durch die Steuer also bereits überproportional hoch.

Wenn die Kita-Beiträge noch weiter erhöht werden, führt das eher dazu, dass insbesondere Frauen verstärkt nicht arbeiten gehen werden.

Wollen Sie das Rad der Zeit zurück drehen? Wollen Sie Hochqualifizierte von der Arbeit abhalten?

@#10 @#10 So recht erschließt sich mir nicht, warum eine prozentual *identische* (und eben nicht progressiv ansteigende) Belastung für Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen in Höhe von 100.000 Euro belastender sein soll als für Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro. Es ist zwar sicher richtig, dass durch den progressiven Steuersatz Besserverdienende einen in Relation höheren Anteil an der Einkommensteuer und damit an den diesbezüglichen Einnahmen der öffentlichen Hand leisten. Richtig ist aber auch, dass diese Haushalte absolut höhere Einkommen haben als Haushalte mit niedrigerem Einkommen (und niedrigeren Einkommensteuersätzen). Demgegenüber haben beide Haushalte nicht nur relative - also einkommensabhängige -, sondern in ganz erheblichem Umfang auch fixe Festkosten zu tragen (z. B. Lebenshaltung, Miete usw.). Der danach verbleibende "Überschuss" steigt schlichtweg mit zunehmendem Einkommen, wenn auch wegen der progressiven Steuersätze nicht linear. Diesen steigenden Überschuss zu einem (geringen) Teil abzuschöpfen, sieht der Vorschlag vor, im Übrigen im Einklang mit der gesetzlichen Vorgabe einer sozialen Staffelung. Es geht dabei auch nicht um eine unverhältnismäßige Zusatzbelastung, sondern - wie es im Vorschlag ausdrücklich heißt - um eine "ohne weiteres tragbare" Belastung. Und dass ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 20 bis 40 Euro monatlich einen hochqualifizierten Elternteil, der zusammen mit dem anderen Elternteil ein Jahresbruttoeinkommen von 90.000 Euro und mehr erwirtschaftet, dazu bringt, seine Arbeit aufzugeben, glaube ich, um auf Ihre "Frage" zu antworten, nicht. Sie haben sicher recht, dass die Mittelschicht zum Teil übermäßig belastet wird, gerade wenn Einkommen knapp über Bemessungsgrenzen liegen (etwa zur gesetzlichen Familienversicherung mit der Folge der Notwendigkeit einer teuren Privatversicherung für die Kinder). Dieses Problem setzt aber nach meinem Dafürhalten in der Regel gerade unterhalb der hier in Rede stehenden Einkommen an. Der Vorschlag würde deshalb meines Erachtens gerade auch im Verhältnis zu den hiervon betroffenen Haushalte zu einer stärkeren Solidarverpflichtung von Haushalten mit darüber liegendem Einkommen führen. Es geht also natürlich nicht darum, das Rad zurückzudrehen, sondern bestehende soziale Unwuchten - behutsam - zu beseitigen.

@#10.1 @#10.1 Der Knackpunkt ist, dass bereits durch die Steuern eine proportional überhohe Belastung entsteht. In niedrigeren Einkommensgruppen kann die ansteigende Belastung durch Kinderbetreuung noch vollständig anteilig abgesetzt werden, in den höheren Gruppen ist es bereits jetzt nicht möglich. Ein weiteres Ansteigen würde diesen Effekt weiter verstärken.

Stellen Sie sich, dass ein Partner knapp 100k verdient und der andere Partner in Teilzeit "nur" 30k. Dann fällt ein Großteil der Progression zum Opfer, der nächste Teil der Kinderbetreuung und der Rest dem zweiten Auto.

Dann lohnt es sich finanziell nicht mehr, dass der Partner arbeiten geht - vor allem qualifizierte Frauen bleiben dann zuhause.

@#10.1.1 @#10.1.1 Das Argument ist für mich nach wie vor nicht nachvollziehbar. Um es an Zahlen festzumachen, lassen Sie es uns anhand zweier Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von 90.000 Euro einerseits und 110.000 Euro andererseits durchspielen. Das erste Einkommen liegt knapp über der derzeitigen Höchstgrenze von 85.897 Euro, würde sich durch den Vorschlag also nicht schlechter stellen, das zweite Einkommen wäre demgegenüber von der vorgeschlagenen Schaffung neuer Einkommensstufen betroffen und damit von einer Erhöhung der monatlichen Elternbeiträge.

Unterstellt man im Sinne einer groben Vereinfachung, dass das zu versteuernde Einkommen etwa 70 % des Bruttoeinkommens beträgt, hätte Haushalt 1 ein zu versteuerndes Einkommen von 63.000 Euro, Haushalt 2 ein zu versteuerndes Einkommen von 77.000 Euro. Gemäß dem Steuerrechner des BMF unter https://www.bmf-steuerrechner.de/ beträgt die Einkommensteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) für Haushalt 1 dann 12.735,96 Euro und für Haushalt 2 17.732,44 Euro. Haushalt 1 verbleibt also ein Nettoeinkommen von (90.000 Euro - 12.735,96 Euro =) 77.264,04 Euro und Haushalt 2 ein Nettoeinkommen von (110.000 Euro - 17.732,44 Euro =) 92.267,56 Euro.

Warum genau sollte es nicht möglich sein, die Bezieher des um 20.000 Euro höheren Brutto- bzw. rund 15.000,00 Euro höheren Nettoeinkommens mit etwas höheren Elternbeiträgen von 20 - 40 Euro monatlich zu belasten? (Selbst wenn man die Differenz des jeweils zu versteuernden Einkommens abzüglich der Einkommensteuer zugrunde liegt, bliebe ein Einkommensunterschied von 9.000 Euro jährlich, nach Abzug von monatlich um 40 Euro erhöhten Elternbeiträgen also immer noch über 8.500 Euro.) Im Gegenteil: Die deutlich höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (von trotz Progression 50 bis 75 % des Bruttoeinkommensunterschieds!) lässt es gerecht erscheinen, den leistungsfähigeren Haushalt *etwas* stärker an dem *Defizit* für die Bereitstellung des Kinderbetreuungsplatzes zu beteiligen und im Gegenzug die öffentliche Hand - also die Gesamtheit der Steuerzahler, einschließlich (kindergarten-) kinderloser Haushalte - entsprechend zu entlasten.

Ich sehe auch nicht, warum eine etwaige Belastung mit den Kosten für ein zweites Auto nur Doppelverdiener mit höherem Einkommen treffen sollte, wie Sie suggerieren. Im Gegenteil dürfte es sich hierbei um Fixkosten handeln, deren relative Bedeutung mit steigendem Einkommen *sinkt*.

Wie gesagt: Das Problem der Lastenkumulation besteht ohne Zweifel. Es trifft aber gerade nicht den von Ihnen gebildeten Beispielshaushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von 130.000,00 Euro(!), sondern eben eher diejenigen, die bereits heute in die höchste oder zweithöchste Stufe fallen. Genau deshalb ist es angemessen, weitere Einkommensstufen zu schaffen.

@#10.1.1.1 @#10.1.1.1 Der Knackpunkt bleibt weiterhin, dass bereits durch die Progression eine höhere Belastung besteht, zusätzlich der höhere, nicht mehr absetzbare Kita-Beitrag on Top kommt und die Fixkosten (2. PKW) bestehen bleiben.

Die Konsequenz ist also: ein PKW verkaufen, Frau bleibt zuhause. Für 100-200€ mehr im Monat lohnt der Aufwand nicht.

Klar: mehr melken geht immer, wir werden auch dann nicht verhungern, es ist aber nicht mehr wertschaffend.

@#10.1.1.1.1 @#10.1.1.1.1 Ich habe aber doch aufgezeigt, dass Ihre Annahmen unzutreffend sind. Es bleiben etwa im Vergleich 110.000 Euro brutto vs. 90.000 Euro brutto eben nicht "100-200 € mehr im Monat". Es blieben 750 - 1.250 Euro mehr im Monat (abzüglich der 20 - 40 Euro zusätzlicher Elternbeiträge) - und das auch nicht etwa gegenüber dem Status ohne doppelte Berufstätigkeit, sondern gegenüber einem Haushalt, der 20.000 Euro brutto weniger im Jahr verdient. Verdient der zweite Elternteil mehr als 20.000 Euro brutto im Jahr, was Sie ja selbst in Ihrem Beispiel unterstellt haben, dann ist das Delta sogar noch größer. Das von Ihnen gefürchtete Problem besteht schlicht und ergreifend nicht, wenn man sich die tatsächlichen Zahlen und Auswirkungen ansieht.

@#10.1.1.1.1.1 @#10.1.1.1.1.1 Kinderbetreuung kann nur anteilig bis zu einer Höchstgrenze von 4000€ abgesetzt werden. Wird also noch eine oder mehrere Stufe oberhalb der bestehenden eingezogen, erhöht sich der Beitrag überproportional, da der Mehrbeitrag steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden kann. Es handelt sich nicht mehr um eine lineare Steigerung, sondern um eine Progression.

Meines Erachtens sollte Kinderbetreuung beitragsfrei sein - das wäre fair. Jeder zahlt bereits durch die Steuer seinen angemessenen Obolus.

@#10.1.1.1.1.1.1 @#10.1.1.1.1.1.1 Wir reden hier von einer Mehrbelastung von (bei 20 - 40 Euro pro Monat) 240 bis 480 Euro im Jahr. Und selbst wenn es der runden Zahl halber 1.000 Euro wären: Durch die Nichtanrechnung würde sich lediglich das zu versteuernde Einkommen nicht um weitere 1.000 Euro reduzieren. Der steuerliche Unterschied beträgt dann (in meinem Beispiel von 77.000 bzw. dann 78.000 Euro zu versteuerndem Einkommen) rund 380 Euro, im Monat also etwas über 30 Euro - und das, wie gesagt, selbst wenn man von 1.000 Euro Mehrbelastung ausginge. Wenn *das* alles ist, was von dem Argument der progressiven Belastung übrig bleibt, kann man wohl getrost ausschließen, dass es der Einführung weiterer Beitragsstufen entgegensteht. Und natürlich wäre es schön, wenn Kinderbetreuung (sowie andere staatliche Leistungen) generell kostenfrei wäre(n). Sie ist es aber nicht und in Zeiten angespannter Haushalte ist es eben die Frage, wer in welchem Umfang zu dieser staatlichen Leistungserbring finanziell beitragen soll. Da scheint es mir im Ansatz schon plausibel, diejenigen stärker zu belasten, die von dieser Leistung auch Gebrauch machen, als diejenigen, die keine Kinderbetreuung benötigen, etwa weil sie kinderlos sind oder ältere Kinder haben. Und in der Gruppe der Haushalte mit betreuungsbedürftigen Kindern spricht eben auch alles für eine Verteilung der Belastung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Eine Beteiligung der Eltern an den Kosten für Kindergärten und OGS widerspricht meinem Verständnis von Staat und Gesellschaft. Wir alle bilden eine Gesellschaft, in der Menschen leben und neue Menschen geboren werden. Was ist der Sinn einer Gesellschaft von Menschen, wenn es nicht die gemeinsame Sorge um den Nachwuchs ist? Die Finanzierung der Ausbildung und (Nachmittags-)Betreuung unserer Kinder ist Aufgabe aller Angehörigen dieser Gesellschaft, nicht nur die der Eltern. Arbeitende Eltern leisten Ihren Beitrag an der Gesellschaft, indem sie auf ihr Arbeitsentgelt Steuern zahlen. Bei allen Einkäufen, die Eltern für ihre Kinder tätigen, zahlen sie Steuern. Die Kinder selbst werden später auch selbst Steuern zahlen, um die Aufgaben der Gesellschaft zu finanzieren.

Das ist folgerichtig. Insgesamt sollte jedoch die prozentuale Belastung in allen Einkommensstufen gleich sein, dann könnte man von einer "gerechten" Belastungsverteilung über alle Einkommensgruppen sprechen.