Entwicklung des Gebietes Kennedyallee 62-72

Adresse: 
Kennedyallee, 53175 Plittersdorf

Das Planungsziel ist, die Entwicklung einer Wohn- und Bürobebauung auf einer Fläche an der „Kennedyallee 62-72“ zwischen Ahr- und Moselstraße. Das durch die Postbank AG genutzte Bestandsgebäude soll durch den privaten Vorhabenträger niedergelegt und die Fläche städtebaulich neu geordnet werden.

Art der Beteiligung: 
standardisiertes Beteiligungsverfahren
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

Satzungsbeschluss DS-Nr.: 211954

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

-

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Der Satzungsbeschluss ist erfolgt. Das Vorhaben ist somit abgeschlossen.

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

-

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Stadtentwicklung, Stadtplanung

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Herr Schütt, Stadtplanungsamt (Amt 61), Tel. 0228 77 2208, Mail: nilssimon.schuett@bonn.de

Vorhabennummer: 
164603
Stadtbezirk: 
Bad Godesberg
Begründung (Zuständigkeit): 
Das Wohnbauvorhaben hat aufgrund der Anzahl von geplanten Wohneinheiten eine Bedeutung für den Stadtbezirk.
Zuständigkeit: 
bezirklich