Entwicklung des Gebietes Kennedyallee 62-72
Das Planungsziel ist, die Entwicklung einer Wohn- und Bürobebauung auf einer Fläche an der „Kennedyallee 62-72“ zwischen Ahr- und Moselstraße. Das durch die Postbank AG genutzte Bestandsgebäude soll durch den privaten Vorhabenträger niedergelegt und die Fläche städtebaulich neu geordnet werden.
Satzungsbeschluss DS-Nr.: 211954
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Der Satzungsbeschluss ist erfolgt. Das Vorhaben ist somit abgeschlossen.
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Herr Schütt, Stadtplanungsamt (Amt 61), Tel. 0228 77 2208, Mail: nilssimon.schuett@bonn.de