Bürgerentscheid über Fortbestand der Oper
Die Bonner Bürgerinnen und Bürger müssen entscheiden, wo der Rotstift angesetzt werden soll. Die Oper wird jedes Jahr mit 27,5 Mio. Euro bezuschusst - Geld, das früher da war, aber jetzt an allen Ecken und Enden fehlt. Schwimmbäder sollen geschlossen werden, und eine Einschränkung der Ganztags- und Ferienbetreuung an den Schulen ist bereits absehbar. Gleichzeitig wird beispielsweise die Grundsteuer erhöht (für eine Durchschnittsfamilie um gut 20 Euro pro Monat). Das trifft alle Bonner Bürger - Eigentümer wie Mieter (über die Nebenkosten).
Es ist müßig darüber zu diskutieren, wer das WCCB-Desaster zu verantworten hat und wie es zu der prekären finanziellen Situation gekommen ist. Fakt ist, dass wir uns nicht mehr all das leisten können, was wir uns gerne leisten würden. Es ist sehr schade, wenn wir mit unseren Kindern nicht mehr in die Oper gehen können. Es ist aber gesamtgesellschaftlich unverantwortlich, bei der Kinderbetreuung und der Sportförderung auf Kosten der Familien und gerade auch der sozial benachteiligten Kinder einzusparen. Die Streichung der Opernzuschüsse verschafft Bonn wieder finanziellen Spielraum, und es sollte auch noch etwas Geld übrig sein für eine breit angelegte Kulturförderung.
Eine Schließung der Oper sollte erst nach Ende der Spielzeit 2015/16 erfolgen, damit die Angestellten genügend Zeit haben, sich eine neue Arbeit zu suchen. Die Ausgabeneinsparungen von jedenfalls mehr als 20 Mio. Euro ab 2016/17 sollten es uns jedoch erlauben, in der Zwischenzeit geringfügig mehr Schulden zu machen und soziale und Sportangebote aufrecht zu erhalten. Ab 2018 könnte dann das Bonner Haushaltsdefizit deutlich schneller als bisher geplant zurückgeführt werden. Eventuell könnte auch das Operngebäude verkauft und so zusätzliche Einnahmen erzielt werden.
Es ist nachvollziehbar, dass sich die Ratsmitglieder mit einer so tiefgreifenden Maßnahme wie der Streichung der Opernzuschüsse (was zwangsläufig die Schließung der Oper zur Folge hätte, da ) äußerst schwer tun. Folgerichtig sollten die Bonner Bürgerinnen und Bürger hierüber direkt abstimmen. Sollte die Mehrheit der Abstimmenden für den Fortbestand der Oper votieren, so wären immerhin Steuererhöhungen, Bäderschließungen oder Einsparungen im Sozialbereich besser vermittelbar, da durch den ausdrücklichen Willen der Bevölkerung legitimiert.
Zur Durchführung des Bürgerentscheids:
Der Rat der Stadt Bonn soll nach § 26 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließen, einen Bürgerentscheid zum Fortbestand der Oper nach Ende der Spielzeit 2016/17 durchzuführen. Um Verwaltungskosten zu sparen, sollte der Entscheid zeitgleich mit der Oberbürgermeisterwahl im September 2015 stattfinden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, dem Bürgervorschlag nicht zu folgen
Die Gemeindeordnung beinhaltet in § 26 GO NW folgende Regelungen zu einem Ratsbürgerentscheid:
„(1) Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Absatz 2 Satz 1 sowie die Absätze 5, 7, 8 und 10 gelten entsprechend.“
Der Vorschlag der Bürger geht von einer Schließung der Oper zum Ende der Spielzeit 2015/16 aus. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der zurzeit geltende Vertrag mit dem Generalintendanten eine Laufzeit bis zum 31.07.2018 festschreibt (s. Beschluss des Rates vom 01.03.2012, DS-Nr.: 1210674).
Die Folgekosten, die entstehen, wenn der Zuschuss an das Theater vor Ablauf des Intendantenvertrages reduziert werden sollte, hat die Verwaltung bereits im Zusammenhang mit einem Bürgerbegehren „Weniger Oper, mehr Vielfalt – ab 01.08.2014“ dem Kulturausschuss in seiner Sitzung am 27.06.2013 (DS-Nr.: 1311909) dargestellt. Auf diesen Bürgerantrag wurden der Verwaltung bislang keine Unterschriften vorgelegt.
Die Verwaltung hat unabhängig von dem o. a. Bürgervorschlag im Haushaltsentwurf für die Jahre 2015/16 und im Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2017 – 2019 sowie im Haushaltssicherungskonzept bis 2024 Zuschussreduzierungen für das Theater Bonn in folgender Höhe vorgesehen: 3,0 Mio. EUR jährlich ab der Spielzeit 2018/19 und weitere 5,0 Mio. EUR jährlich ab den Spielzeiten 2020/21 bzw. 2021/22, somit dann insgesamt 8,0 Mio. Euro jährlich gegenüber der Spielzeit 2017/18.
Mögliche Auswirkungen der vorgeschlagenen stärkeren Orientierung der Kulturausgaben an den Standard vergleichbarer Kommunen und der damit einhergehenden Kürzung der städtischen Zuschüsse an das Theater um 8,0 Mio. EUR jährlich können insgesamt jedoch noch nicht abgeschätzt werden.
Abgesehen von noch nicht erkennbaren Auswirkungen besonders für einzelne Sparten und damit für das vielfältige Bonner Kulturangebot, müsste das Theater in Schritten voraussichtlich bis zu 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen gegenüber betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen wurden, an die Stadtverwaltung abgeben, der dadurch Personalkosten in Höhe der Einsparungen beim Theater entstehen würden.
Ein Einsparvolumen auf der Grundlage des Bürgervorschlags kann auch für einen Zeitraum nach dem 31.07.2018 nicht angegeben werden, weil offen ist,
a) ob ein Bürgerbegehren oder ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt wird und
b) welches Ergebnis damit verbunden sein wird.
Zwei weitere Bürgervorschläge für „Bonn packt’s an“ befassen sich mit dem Theater Bonn; sie sind aber nicht in die Bestenliste eingeflossen. Dem Verwaltungsvorschlag „Stärkere Orientierung der Kulturausgaben des Theaters an den Standard vergleichbarer Kommunen ab 2018 bzw. 2022“ wurde mehrheitlich zugestimmt.
Entscheidung des Stadtrats vom 07. Mai 2015:
Der Bürgervorschlag wird im Sinne der oben stehenden Stellungnahme der Verwaltung abgelehnt.
Verknüpfte Vorschläge
Informationen zur Verknüpfung von Vorschlägen finden Sie hier.
Seit Jahren wird über den Fortbestand der Oper und den Bau des Festspielhaus diskutiert.
Die überwältigende Mehrheit der ca. 310.000 Bonner interessiert sich nicht für Theater/Oper/Festspielhaus und Beethoven Orchester.
Kommentare
am 01. Dez. 2014
at 23:13Uhr
RE: Beethoven verließ Bonn mit 22 und kehrte nicht mehr zurück..
@#15 @#15 Also letztlich ist Beethoven mit 22 nach Wien gegangen und kehrte nicht mehr nach Bonn zurück.
Er mochte Wien sowieso lieber als Bonn, wir können also offen diskutieren. ;-)
am 06. Dez. 2014
at 23:56Uhr
RE: RE:
@#15.1 @#15.1 Bitte nochmal genauer in Beethovens Vita nachlesen, wie das wirklich war.
am 10. Dez. 2014
at 12:40Uhr
RE: RE: Ändert aber nichts an den Fakten
@#15.1.1 @#15.1.1