Rheinufer
1.) Das Brassertufer wird von der Josefstraße bis zur 2. Fährgasse in Richtung Süden zur Einbahnstraße.
2.) Parkverbot unmittelbar an den Grundstücksmauern (Westseite) des Brassertufers von der Rheingasse bis zur 1. Fährgasse
3.) Parkbuchten an der Uferstraße von der 1. Fährgasse in Richtung Süden quer zur Fahrbahn einrichten
4.) Anlage eines asphaltierten Radweges in der Mitte der Uferpromenade