Raumaufteilung Rheinpromenade

Bereich Zweite bis Erste Fährgasse:
1. Fußweg zur Rheinseite
2. Als Trennung zwischen Fuß- und Radweg einen großzügigen Grünstreifen, Straßenbeleuchtung in diesem Bereich mit integrieren.
3. In ungefähr gleichmäßigen Abständen Verweilzonen mit Sitzgelegenheiten (Bänke ggf. mit Tischen errichten), die von Rad- und Fußweg erreichbar sind.
4. Radweg zur Stadtseite für beide Fahrtrichtungen getrennt durch eine Mittellinie
5. Straße für Auto ab der Ersten Fährgasse sperren. Zweite Fährgasse bleibt bis zum Bürokomplex bestehen (Tiefgarage des Bürogebäudes)
6. Gesperrter Straßenbereich auf Fußgänger und Radfahrer gleichmäßig aufteilen und mit einem schmalen Grünstreifen voneinander trennen.
7. Teilstück Zweite Fährgasse bis Adenauerallee neu aufteilen.
a. Bürgerstein für Fußgänger und Radfahrer durch farblich getrennte
Bereiche gekennzeichnet, für Radfahrer jede Seite nur in eine
Fahrtrichtung nutzbar.
b. Verbleibender Straßenbereich bleibt ohne Parkbucht bestehen. Falls der Platz es zulassen sollte, an der Ampel eine Linksabbiegespur einrichten. Für Radfahrer in Fahrrichtung Adenauerallee separate Ampel einrichten, um eine sichere Fahrt in alle möglichen Richtungen zu ermöglichen.

Bereich Erste Fährgasse und Vogtgasse:
- Prüfung, ob es möglich ist das Brassertufer ab Konviktstraße als Einbahnstraße in Richtung Erste Fährgasse auszuweisen ohne Parkplätze.
- in der Kurve zur Ersten Fährgasse den bereits bestehenden Parkplatz neu anlegen und für die Anlieger reservieren. Zugang vom Fuß- und Radweg zur Ersten Fährgasse berücksichtigen.
- Den durch die mögliche Einrichtung des Einbahnstraße gewonnen Platz nach dem oben beschriebenen Muster weiterführen.
- Überquerungsmöglichkeit in Höhe Alten Zoll für Fußgänger und Radfahrer einrichten.
- bereits bestehenden Grünbereich Lenné-Paterre als Trennung zwischen Fuß- und Radweg berücksichtigen.

Im weiteren Verlauf sollte der Rheinpromenade sollte die Aufteilung zwischen Fuß- und Radweg gemäß geschriebenen Muster fortgeführt werden. Die bereits angelegten Garten-/Verweilbereiche sollte in der Mitte zwischen Fuß- und Radweg soweit wie möglich bei behalten werden.