Negativbeispiel Königswinter — Trennung von Fuß- und Radverkehr erforderlich

Die umweltfreundlichen Verkehrsarten Fuß- und Radverkehr sind gleichberechtigt zu berücksichtigen.
Das langjährige Negativbeispiel „Königswinterer Rheinufer“ (mit einem Todesopfer) hat allerdings gezeigt, dass zwischen Fuß- und Radverkehr eine deutliche Trennung erforderlich ist.

Ich bitte darum, die Rechte Schwerbehinderter im Planungsverfahren mit hoher Priorität zu berücksichtigen.

Ein Rheinufer mit Autoverkehr ist (in Zeiten des Klimawandels) dagegen keine Option.

Kommentare

Platz ist genug da, um den Radler*innen einen attraktiven eigenen Weg, getrennt von Fußgängern oder Läufern, zu geben, den sie dann auch annehmen: Schon eine SOFORTIGE Sperrung der Parkplätze am Rheinufer und auf Dauer Sperrung für den Autoverkehr wäre eine KOSTENLOSE Möglichkeit, die Situation dort zu entschärfen. Der jetzige Radweg ist für Begegnungsverkehr gefährlich! Insbesondere auch die Zweite Fährgasse ist für Radler*innen, deren Radweg haarscharf an Autotüren bergab vorbeigeht, eine Zumutung.