Aufenthaltsqualität versus Radwege

"Weitestgehend verkehrsfreier" Aufenthaltsraum heißt für mich eindeutig auch fahrradfreier Raum. Fahrradfahrer, die mit 30 km/h die Strecke nutzen (Rheinradweg, überregionaler Radverkehr) sind für Eltern/Großeltern mit "freilaufenden" Kleinkindern, Gehbehinderte oder auch Hundebesitzer mit angeleinten Hunden ein Albtraum und bergen leider viel beidseitiges Aggressionspotential. Wenn schon eine solche Fahrradstrecke am Ufer geplant wird müssen Fußgänger Vorrang haben! Warum nicht auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10-15 km/h ! Außerdem sollte die Fahrradstreck vom Ufer entfernt (wo jetzt die Autos parken) liegen.