Parkplätze an Neuzulassungen koppeln

Durch eine Bindung von neuzulassungen PKW an die Verfügbarkeit von Parkplätzen (1), und die Verpachtung der Parkflächen durch die Stadt an den Parkplatzhalter (2), zu Preisen die Wohnfläche marktüblich gleichkommen, die Menge an neuzugelassenen PKW beschränken und einen neuen Einkommenstrom an die Stadt schaffen.

zu 1) Wenn keine Parkfläche vorhanden, dann ist es nicht möglich PKW neuzuzulassen ohne diese verkehrwidrig abzustellen, daher sollte die Stadt Bonn die Verfügbarkeit von Parkflächen zur Vorraussetzung der Neuzulassung von PKW machen.

zu 2) Parkplatzhalter wären in diesem Sinne gleichzeitig identisch mit den Fahrzeughaltern und persönlich identifizierbar, durch technische Überprüfbarkeit. Stimmt das Nummernschild eines parkenden PKW überein mit der Parkplatznummer überein?
Ja, dann parkt Fahrzeughalter, richtig kein Bußgeld erforderlich.
Nein, dann ist Bußgeld erforderlich, gleichzeitig erfolgt Antrag auf Pacht einer persönlichen Parkfläche.

Ziel dieser Maßnahme ist eine persönliche Haftbarkeit des Fahrzeughalters/Parkplatzhalters zu erreichen und eine neue Einnahmenquelle der Stadt zu generieren.

Durch die gerechte Einpreisung des Parkraumes, wird veranschaulicht wie teuer dieser ist und somit ein großer Teil des Anreizes des privaten Autoverkehrs genommen.