Keine Aufwertung des Stadtteils
In der Präsentation zum beabsichtigten Bebauungsplan Deutschherrenstraße 175-187 wird der Bezug zwischen dem erweiterten Ortsteilzentrum (Deutschherrenstraße 175-187) und dem bestehenden Ortsteilzentrum Brunnenplatz durch eine Blickachse hervorgehoben. Wie sieht das städtebauliche Gesamtkonzept/ Nutzungskonzept für das bestehende gemeinsam mit dem erweiterten Ortsteilzentrum aus?
Aufseiten der Deutschherrenstraße findet sich in der durchmischten und vornehmlich mit EFH und MFH geprägten Bebauung lediglich ein grober Baukörper in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Planungsgebiet – dieses Gebäude verfügt über drei Vollgeschosse und ein Flachdach (Deutschherrenstraße 189). Das Gebäude stellt bereits jetzt den höchsten Punkt über Geländeoberkante im Verlauf der Deutschherrenstraße dar. Das auf dem Baufeld geplante viergeschossige Gebäude in Richtung des Ortskerns an der Drachenburgstraße sticht in seiner Höhe deutlich aus dem Maßstab der angrenzenden Bebauung heraus. Worin liegt der Grund im Plangebiet vom Gebot der städtebaulichen Fügung mit Vorsatz „deutlich herausgestellt“ abzuweichen und die umliegende Bebauung sowie deren Granularität nicht zu berücksichtigen? Inwieweit kommt die Planung dem öffentlichen Raum aus Aughöhe zugute?
Verfügt die Stadt Bonn über valide Informationen, die einen weiteren Vollsortimenter im Plangebiet erforderlich machen? Inwieweit sind in der zugrunde gelegten Standortanalyse folgende Einzelhändler, die sich in einem Radius von nicht mehr als 950 m um das Plangebiet befinden, berücksichtigt? Edeka Filiale - Kirchberg, LIDL Filiale – Drachenburgstraße, ALDI Filiale – Drachenburgstraße, HIT Filiale – Drachenburgstraße, Netto Filiale - Ellesdorfer Straße, Mevlana Market - Ellesdorfer Straße, Netto Filiale – Max-Planck-Straße, sowie zwei Getränkemärkte sowie mehrere Kioske.
Gemäß dem Dokument „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ sind für das Baugrundstück im aktuellen Planstand 200 Stellplätze vorgesehen. Von den 200 Stellplätzen sollen 140 Stellplätze dem Einzelhandel zugeordnet werden. Demnach verbleiben lediglich 60 Stellplätze für die auf dem Grundstück geplanten 150 Wohnungen. Die Stellplatzsituation in den an das Planungsgebiet angrenzenden Straßen ist bereits jetzt angespannt. Wo, wenn nicht auf dem Grundstück, werden die benötigten Stellplätze hergestellt? Die Ablösung der Stellplätze führt lediglich zu einer Verschlechterung der aktuellen Situation.
Gemäß der referenzierten Verkehrsuntersuchung durch das Büro VSU wird durch das Bauvorhaben ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 370 Fahrten in den Spitzenstunden ausgelöst. Welcher Anspruch auf wirksamen Lärmschutz - bezogen auf die Phase der Nutzung - ergibt sich hieraus für die Anwohner?
Wie sind die Verbauarbeiten – insbesondere das Einbringen der Verbauträger - geplant? Welches System der Wasserhaltung ist vorgesehen? Besteht eine Setzungsgefährdung für die angrenzende Bebauung?