Sonderstellung des Frankenbads als Baudenkmal beachten
Das Frankenbad ist das einzige Hallenbad, zu dessen Instandsetzung und Erhaltung die Stadt Bonn denkmalrechtlich verpflichtet ist.
Ich wünsche mir deshalb, dass dieser Umstand bei der Entscheidung über den zukünftigen Einsatz von städtischen Geldern
die gebotene Beachtung findet und die Sanierung des maroden Baudenkmals mit entsprechender Priorität zeitnah in Angriff genommen wird.