Gegen illegale Garagennutzung - Niederkassel macht es besser
Nutzung der Garagen nach § 51 der Bauordnung für das Land NRW: „Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden“. Leider sind sehr viele Garagen, nicht nur in der Altstadt zweckentfremdet. Die Garage voller Möbel, aber für das eigene Kfz wird der öffentliche Raum vor der Garage als Parkplatz beansprucht - am besten noch mit Warnschild. Warum toleriert Bonn das? Der wertvolle öffentliche Raum wird verschwendet. Niederkassel macht es besser. Diesen Hinweis vermissen wir auf der Seite der Stadt Bonn:
https://www.niederkassel.de/magazin/artikel.php?menuid=73&topmenu=36&art...