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Alleinerziehende

Sonstiges
Stadtbezirk Bonn

Vorschlag 1: Tarifstruktur
Alleinerziehende werden bei der Tarifstruktur der öffentlichen Einrichtungen in Bonn bzw. der durch die Öffentliche Hand geförderten Organisationen systematisch benachteiligt. Obwohl es hier erste Ansätze für Tarife gibt, die nicht nur der klassischen Zweielternfamilie Ermäßigung gewähren, wird hier übersehen, dass die überwiegende Mehrheit der Alleinerziehenden (nämlich 58 % vergl. Alleinerziehende in Deutschland – Lebenssituationen und Lebenswirklichkeiten von Müttern und Kindern) lediglich ein Kind hat.
Daher plädiere ich dafür, Alleinerziehende und ihre Kinderzahl in allen Tarifen mitzudenken. Praktisch heisst dies für mich, eine Eintrittskarte für Öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder, Museum usw. zu konzipieren, in der die Familienkarte für Kleinstfamilien (1 Erwachsene und ein Kind) günstiger ist, als die einzelne Erwachsenenkarte plus Kinderkarte.
Auch sollte auf Öffentlich geförderte Einrichtungen (bspw. Sportvereine) hingewirkt werden, um genau dieses auch in ihrer Tarifsatzung umzusetzen.
Nicht zuletzt sollte aber auch die Tarifstruktur der Kindertagesbetreuung angepasst werden. Für Alleinerziehende sollte diese ab dem ersten Kind gratis sein (analog zu der Gratisbetreuung für Geschwisterkinder von der v.a. klassische Paarfamilien profitieren).

Vorschlag 2: Angebote
In ganz Bonn fehlen Strukturen für Alleinerziehende. Lediglich die Caritas bietet meines Wissens etwa drei Veranstaltungen im Jahr an. Der Brunch in Godesberg ist privat organisiert. Dies hat zur Folge, dass Alleinerziehende auf Angebote in Köln oder im Rhein-Sieg-Kreis ausweichen und hierfür lange Wege in Kauf nehmen. Hier würde sich eine Anlaufstelle analog der Zentrale in der Kölner Südstadt für ganz Bonn anbieten oder dezentrale Angebote über das Stadtgebiet verteilt, wie dies die AWO in Düsseldorf anbietet. Eine Minimallösung wäre bspw. die Einrichtung von Wir-2- Angeboten bei bereits vorhandenen Stellen über das Stadtgebiet verteilt.

Vorschlag 3: Vergabe und Umfang von Betreuungsplätzen
Das Betreuungsangebot erschwert es in Bonn gerade für Alleinerziehende, eine Vollzeitstelle anzunehmen. Hierdurch steigt das Armutsrisiko. Daher ist bei der OGS-Betreuung an Schulen darauf zu achten, dass der Betreuungsumfang für Alleinerziehende mindestens 45 Stunden abdeckt.
Zudem gibt es an weiterführenden Schulen meines Wissens nach keine Sozialkriterien mehr, mit denen die Plätze an den Gebundenen Ganztagsschulen vergeben werden. Stattdessen wird gelost. Hier braucht es ein Vergabesystem, dass Sozialkriterien berücksichtigt; analog zu der Vergabe im Elementar- und Grundschulbereich.

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