Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-7 "Apeiron"
Für das ca. 3.000 qm große Plangebiet zwischen der Joseph-Beuys-Allee und dem Umspannwerk der Westnetz GmbH sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden um diese Flächen für eine fünfgeschossige Bürobebauung zu entwickeln. Während der Bebauungsplan für den Teilbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen soll, damit das Bonner Unternehmen Apeiron dort seine Firmenzentrale errichten kann, soll das Planungsrecht auch für die weitere Fläche die Möglichkeit einer Büronutzung eröffnen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Joseph-Beuys-Allee "Apeiron" (DS-Nr. 191111)
Vorhaben ist abgeschlossen
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Frau Hellwig, Stadtplanungsamt (Amt 61-42), Tel. 0228 77 3481, Mail: barbara.hellwig@bonn.de