Mindestgehwegbreite

Die Zulassung von Gehwegparken ist eine sensible Angelegenheit, die mit entsprechendem Augenmaß betrachtet werden muss. Da ich selbst mit kleinen Kindern mit Kinderwagen usw. zu Fuß unterwegs bin, habe ich Alltagserfahrungen.
Gerade auf stark frequentierte Gehwegen ist die Mindestbreite sehr wichtig. Auf wneiger strak frequentierten Gehwegen ist die Mindestbreite ohnehin durch Baumscheiben massiv unterschritten (Bsp. Schlossstraße). Hier würde ich mir "Ausweichflächen" wünschen, sonst aber vorschlagen, von der Mindestgehwegbreite zugunsten von PKW-Stellplätzen für Anwohner abzuweichen. So wird man allen Belangen am ehesten gerecht.

Kommentare

Kommentar zum Beitrag vom 22.3.:
Gibt es in der Südstadt wenig frequentierte Wege außer vielleicht der Reuterstraße, die man vermeidet, wo man kann? Die Bürgersteige werden nicht nur genutzt, um von A nach B zu gehen, sondern auch, um gemeinsam spazieren zu gehen (was meist nur im Gänsemarsch möglich ist) oder um sich zu begegnen. Darum sind auch die Ausweichflächen, die es früher gab und jetzt meist zugestellt sind, so wichtig.
Gekippt stehende Autos sollten deswegen nur dort erlaubt sein, wo die Mindestgehwegbreite erhalten bleibt.